Fachbuch aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Thema: Europäische Union, Note: 2,0, Universität Osnabrück (Sozialwissenschaften FB 01), Veranstaltung: Politik & Wirtschaft II - Europäische Sozialpolitik, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Ausarbeitung, welche auf einem im Sommersemester 2010 gehaltenen Referat basiert, soll es im Kern zunächst um die Richtlinie als solche gehen, also ihre wichtigsten Inhalte und deren Bedeutungen sowohl für die Arbeitnehmervertretungen, als auch für die Konzerne erläutern. Anschließend werden zur Verdeutlichung der Wirkung im Hinblick auf die Kernaufgaben der EBR drei Beispiele angebracht, in denen die EBR / EWC zum Teil bereits mehrfach gewirkt haben. Auf Grundlage dieser Ausführungen wird es im weiteren Verlauf um die mehr oder minder problematische Beziehung zwischen den nationalen Gewerkschaften mit der europäischen Gewerkschaftsorganisation ( ETUC ) einerseits und den EBR andererseits gehen, was schlussendlich zu der Auswertung der Richtlinie und Ihrer Folgen führt, geleitet von einer Kernfrage: Welche tatsächlichen Möglichkeiten gibt es für die EBR, eine funktionierende Arbeitnehmervertretung in Europa darzustellen? Um sich der Beantwortung dieser Frage anzunähern, werden im Zuge der Arbeit folgende Leitfragen behandelt. - Wie wirken die EBR in Krisensituationen? - Welche tatsächlichen und umsetzbaren Sanktionsmöglichkeiten bietet die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht, gemessen an den vorher beschriebenen Beispielen? - Stellen die EBR eine Konkurrenz zu den nationalen Gewerkschaften dar, besonders in denjenigen Ländern, in denen die Gewerkschaftskultur sehr ausgeprägt ist, wie z.B. Deutschland und Frankreich? Dabei ist jedoch im Bereich der Erläuterung und der entsprechenden Bewertung der juristischen Situation, also der Umsetzung der EU-Richtlinie in nationales Recht, darauf zu achten, dass es sich bei dieser Arbeit schwerpunktmäßig um eine politologische, respektive soziologische Erarbeitung handelt, wodurch sich die juristischen Kenntnisse und Schlussfolgerungen insbesondere auf Quellen berufen, welche die juristischen Inhalte ebenfalls nur semi-professionell darzustellen und zu erläutern in der Lage sind.
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