Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,0, Hochschule Bochum (Wirtschaft), Veranstaltung: Arbeitsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Begriff "Mitbestimmung" (MB) umfasst alle Rechte und Möglichkeiten der Arbeitnehmer (AN), die Arbeitswelt mitzugestalten. So gibt es die über- und die innerbetriebliche MB. Die innerbetriebliche MB bezieht sich auf die Beteiligung an Entscheidungen auf Betriebsebene und wird i.d.R. durch einen Betriebsrat (BR) ausgeübt. Die Hauptaufgabe des BR ist folglich die Interessenvertretung der Belegschaft des Betriebes gegenüber dem Arbeitgeber (AG). Abhängig von der Beteiligungsintensität können 2 wesentliche Arten der Beteiligung des BR unterschieden werden: MB-Rechte und Mitwirkungsrechte. Bei Angelegenheiten, bei denen der BR MB-Rechte hat, darf der AG nicht ohne diesen handeln. Tut er es doch, ist seine Entscheidung rechtlich unwirksam. Hieraus resultiert ein Unterlassungsanspruch des BR, der gegebenenfalls auch gerichtlich durchsetzbar ist. Wie zu sehen ist, ist es für alle Beteiligten eines Unternehmens, wie z.B. AN, AG und auch den BR selbst, von großer Relevanz, zu wissen, welche MB-Rechte der BR in welchem Umfang und in welchen Angelegenheiten in Unternehmen besitzt. In dieser Arbeit werden als erstes die Grundlagen der betrieblichen MB erläutert. Anschließend werden die MB-rechte des BR in sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten dargestellt. Aufbauend hierauf werden die Ausübungsformen und mögliche Rechtsfolgen der Nichteinhaltung bei Übereinstimmung zwischen BR und AG und bei Streitigkeiten zwischen diesen beschrieben.
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