Die Arbeit untersucht das gebräuchliche Argumentationsmuster eines "Eingriffs in die Mitgliedschaft". Rechtsprechung und Literatur versuchen, aus einem "Eingriff in die Mitgliedschaft" konkrete, ungeschriebene Rechtsfolgen, wie etwa eine materielle Beschlusskontrolle und ungeschriebene Hauptversammlungskompetenzen im Aktienrecht oder die sogenannte Kernbereichslehre abzuleiten. Diese Argumentation setzt voraus, dass Gesetzgeber und Gesellschaftsvertragsparteien durch unvollkommene Gesetzes-/Vertragsregelungen in die Mitgliedschaft eingreifen können. Dem steht entgegen, dass die Mitgliedschaft auch als subjektives Recht von Gesetz und Gesellschaftsvertrag erst inhaltlich ausgeprägt wird. In Anlehnung an die bekannte Dogmatik normgeprägter Grundrechte, ist die Mitgliedschaft ein normgeprägtes subjektives Recht. Damit erweist sich ein zentrales, gesellschaftsrechtliches Argumentationsmuster als plakative Fehlvorstellung, deren methodische Auswirkungen im Einzelnen untersucht werden.
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