Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, Note: 13, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die folgende Seminararbeit beschäftigt sich mit den Zweifelsfragen und Problembereichen im Zusammenhang mit der Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Gerade noch rechtzeitig hat der Gesetzgeber im Dezember 2019 die Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom Mai 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU umgesetzt. Darin ging es um den verpflichtenden automatischen Austausch an Informationen im Bereich der Besteuerung über mitteilungspflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen. Dies geschah durch das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“, welches am 01.01.2020 in Kraft getreten ist und hierdurch die Abgabenordnung um die neuen §§ 138d – 138k AO ergänzt. Durch die Mitteilungspflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen werden Intermediäre und Nutzer dazu verpflichtet, bestimmte grenzüberschreitende Gestaltungen an die Finanzbehörden der EU-Mitgliedstaaten (das Bundeszentralamt für Steuern in Deutschland) zu melden. Gerade potenziell aggressive Steuergestaltungen sollen dieser Meldepflicht unterfallen. Bereits der Begriff „aggressive Steuergestaltung“ lässt eine gewisse Unbestimmtheit erahnen, welche durch die gesetzliche Umsetzung nicht beseitigt werden konnte. Es bestehen insgesamt viele offene Fragen, die zu einer gewissen Rechtsunsicherheit führen. Meine Ausarbeitungen stellen zunächst sowohl den Hintergrund als auch der Zweck der neuen Mitteilungspflichten dar. Des Weiteren wird auf die Vereinbarkeit der Richtlinie mit den europäischen Grundfreiheiten und den Grundrechten der EU-Grundrechte-Charta eingegangen und die einzelnen Problembereiche der Anwendungsvoraussetzungen erläutert. Zuletzt werden die Zweifelsfragen im Rahmen des Mitteilungsverfahrens behandelt und ein Ausblick in den weiteren Verlauf der Mitteilungspflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen gewagt.