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Das Buch behandelt die Haftung für mittelbare Verletzungshandlungen im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht unter besonderer Berücksichtigung der Außenhaftung von Geschäftsleitern. Die Autorin untersucht, auf welcher Rechtsgrundlage fremde Verletzungshandlungen zugerechnet werden können und prüft die Belastbarkeit der von der Rechtsprechung gezogenen Analogie zu § 1004 BGB („Störerhaftung“). Im Ergebnis wird die mittelbare Verantwortlichkeit als Verkehrspflichtenhaftung eingeordnet, die sowohl mit den Grundsätzen des bürgerlich-rechtlichen kompensatorischen als auch des negatorischen Rechtsschutzes in Einklang steht.…mehr
Das Buch behandelt die Haftung für mittelbare Verletzungshandlungen im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht unter besonderer Berücksichtigung der Außenhaftung von Geschäftsleitern. Die Autorin untersucht, auf welcher Rechtsgrundlage fremde Verletzungshandlungen zugerechnet werden können und prüft die Belastbarkeit der von der Rechtsprechung gezogenen Analogie zu § 1004 BGB („Störerhaftung“). Im Ergebnis wird die mittelbare Verantwortlichkeit als Verkehrspflichtenhaftung eingeordnet, die sowohl mit den Grundsätzen des bürgerlich-rechtlichen kompensatorischen als auch des negatorischen Rechtsschutzes in Einklang steht.
Johanna Ziegenbalg hat Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz studiert und ihr Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg mit Vertiefungsstationen im Wettbewerbs- und Immaterialgüterrecht begonnen. Referendariatsbegleitend war sie in einer internationalen Anwaltskanzlei in Hamburg und Alicante tätig.
Inhaltsangabe
Drittbezogene Verkehrspflichten im System des Deliktsrechts.- Die Außenhaftung des Geschäftsleiters für mittelbare Rechtsverletzungen.- Haftung als mittelbarer Störer analog § 1004 Abs. 1 BGB.- Haftung für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten.- Haftung als mittelbarer Immaterialgüterrechtsverletzer.
Drittbezogene Verkehrspflichten im System des Deliktsrechts.- Die Außenhaftung des Geschäftsleiters für mittelbare Rechtsverletzungen.- Haftung als mittelbarer Störer analog 1004 Abs. 1 BGB.- Haftung für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten.- Haftung als mittelbarer Immaterialgüterrechtsverletzer.
Drittbezogene Verkehrspflichten im System des Deliktsrechts.- Die Außenhaftung des Geschäftsleiters für mittelbare Rechtsverletzungen.- Haftung als mittelbarer Störer analog § 1004 Abs. 1 BGB.- Haftung für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten.- Haftung als mittelbarer Immaterialgüterrechtsverletzer.
Drittbezogene Verkehrspflichten im System des Deliktsrechts.- Die Außenhaftung des Geschäftsleiters für mittelbare Rechtsverletzungen.- Haftung als mittelbarer Störer analog 1004 Abs. 1 BGB.- Haftung für die Verletzung wettbewerbsrechtlicher Verkehrspflichten.- Haftung als mittelbarer Immaterialgüterrechtsverletzer.
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