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Ulrich Ernst stellt das Sicherungseigentum in Deutschland sowie Sicherungseigentum und Registerpfand in Polen in materiellem Recht, Zwangsvollstreckung und Insolvenz einander gegenüber. Darauf aufbauend untersucht er das im deutsch-polnischen Verhältnis geltende Kollisionsrecht und analysiert hierzu konkrete Fallkonstellationen - erstmals auch unter der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung. Im Vergleich zeigt sich, dass die polnische Praxis der Sicherungsübereignung - wie kaum eine andere - der deutschen ähnelt. Die Einführung des Registerpfandes hat die privatautonomen…mehr

  • Geräte: PC
  • mit Kopierschutz
  • eBook Hilfe
  • Größe: 32.51MB
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Produktbeschreibung
Ulrich Ernst stellt das Sicherungseigentum in Deutschland sowie Sicherungseigentum und Registerpfand in Polen in materiellem Recht, Zwangsvollstreckung und Insolvenz einander gegenüber. Darauf aufbauend untersucht er das im deutsch-polnischen Verhältnis geltende Kollisionsrecht und analysiert hierzu konkrete Fallkonstellationen - erstmals auch unter der Europäischen Insolvenzverfahrensverordnung. Im Vergleich zeigt sich, dass die polnische Praxis der Sicherungsübereignung - wie kaum eine andere - der deutschen ähnelt. Die Einführung des Registerpfandes hat die privatautonomen Gestaltungsmöglichkeiten erhöht, allerdings dürfte sich das den Gläubiger stärker schützende Registerpfand weitgehend durchsetzen. Im deutsch-polnischen Rechtsverkehr bewirkt der Ortswechsel des Gegenstandes der Sicherheit nicht ihren Verlust; jedoch gefährden neue Formerfordernisse im polnischen Insolvenzrecht deutsches Sicherungseigentum. Eine Lösung solcher Probleme erscheint nur durch Sachrechtsvereinheitlichung möglich; bei der Konzipierung eines europäischen Registerpfandes verdienen die polnischen Lösungen aus deutscher Sicht wegen der Ähnlichkeit der Rechtsordnungen besondere Beachtung. Geboren 1972; Studium des deutschen Rechts in Frankfurt (Oder) und des polnischen Rechts in Posen; seit 2002 Forschungsaufenthalt in Krakau; 2005 Promotion; Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Zivilrecht, Jagiellonen-Universität Krakau.

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