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Die Textsammlung enthält 18 strafrechtstheoretische Texte vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Die italienische Strafrechtswissenschaft rezipiert schon seit einigen Jahrzehnten intensiv die deutsche Strafrechtswissenschaft; abgesehen von einer kurzen Phase zu Beginn des 20. Jahrhunderts handelt es sich hierbei jedoch überwiegend um eine Einbahnstraße. Die Textsammlung soll dazu beitragen, diesen Zustand zu ändern, denn die italienische Strafrechtswissenschaft verdient auch die Beachtung der deutschen Seite. Da die Wahrnehmung häufig an Sprachbarrieren scheitert, werden die Texte…mehr

Produktbeschreibung
Die Textsammlung enthält 18 strafrechtstheoretische Texte vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Die italienische Strafrechtswissenschaft rezipiert schon seit einigen Jahrzehnten intensiv die deutsche Strafrechtswissenschaft; abgesehen von einer kurzen Phase zu Beginn des 20. Jahrhunderts handelt es sich hierbei jedoch überwiegend um eine Einbahnstraße. Die Textsammlung soll dazu beitragen, diesen Zustand zu ändern, denn die italienische Strafrechtswissenschaft verdient auch die Beachtung der deutschen Seite. Da die Wahrnehmung häufig an Sprachbarrieren scheitert, werden die Texte in deutscher Übersetzung präsentiert. Die Herausgeber hoffen daher ein in Deutschland noch wenig erschlossenes Feld aufzuhellen und einen ersten strafrechtshistorischen und -dogmatischen Vergleich der Entwicklungen zu ermöglichen. Bei diesem Vergleich kann die Heranziehung der bereits im selben Verlag erschienenen Textsammlung 'Moderne deutsche Strafrechtsdenker' sowie die 'Einführung in die moderne Strafrechtsgeschichte' hilfreich sein."
Autorenporträt
Thomas Vormbaum, Jg. 1943, studierte Rechtswissenschaft, Geschichtswissenschaft und Politikwissenschaft an den Universitäten Münster und Würzburg. 1975 Promotion zum Dr. jur. (bei Rudolf Gmür); 1979 Promotion zum Dr. phil. (bei Heinz Dollinger); 1985 Habilitation für die Fächer Strafrecht, Strafprozessrecht und neuere Rechtsgeschichte (bei Jürgen Welp). Seit 1994 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht und juristische Zeitgeschichte und Geschäftsführender Direktor des Instituts für juristische Zeitgeschichte an der FernUniversität in Hagen.