Diplomarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,9, Universität der Bundeswehr München, Neubiberg (Fakultät für Pädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Seit der Erfindung des Autos im Jahre 1885 durch Carl BENZ ist die Zahl der Kraftfahrzeuge in Deutschland exponentiell gestiegen und beträgt mittlerweile mehr als 51 Millionen zugelassene Fahrzeuge bundesweit (vgl. Statistisches Bundesamt Deutschland). Trotz eines umfassenden, zur Koordination aller am Straßenverkehr beteiligten Akteure, eingeführten Regelwerkes, dem Straßenverkehrsrecht (StVR)1 und besonders der Straßenverkehrsordnung (StVO)2, kommt es täglich zu Hunderten von Unfällen und sonstigen Verstößen im Straßenverkehr. Im Jahr 2000 waren an den insgesamt beinahe zweieinhalb Millionen polizeilich erfassten Unfällen im Straßenverkehr in knapp fünfhundertausend Fällen das Fehlverhalten der Fahrzeugführer die Ursache. Die häufigsten Unfallursachen waren dabei nicht angepasste Geschwindigkeit (88.000 Fälle), die Mißachtung der Vorfahrtsregeln (70.000 Fälle) und die Unterschreitung des zulässigen Mindestabstandes (56.000 Fälle). (vgl. ebenda) Überwiegend blieb es dabei glücklicherweise bei Sachschäden. In knapp 16 % der Fälle kamen jedoch auch Personen zu Schaden. Appelle an Vernunft und Moral der Verkehrsteilnehmer, ihr Verhalten entsprechend der vorgegebenen Regeln zu ändern, blieben in der Vergangenheit unbeachtet und erfolglos. Die strengsten Regeln helfen nicht, wenn eine entsprechende Kontrolle und eine angemessene Sanktionierung ausbleiben. Somit wuchs mit steigender Anzahl der Verkehrsteilnehmer stetig der Bedarf an einer kontrollierenden Instanz, so daß in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Polizei mit der Beaufsichtigung des öffentlichen Straßenverkehrs betraut wurde. Dadurch sollte die Anzahl der Unfälle reduziert und die Gesundheit der Bürger, sowie die gefährdeten privaten und öffentlichen Güter geschützt werden.