Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Veranstaltung: Insolvenz- und Sanierungsmanagement, Sprache: Deutsch, Abstract: Wird einem Geschäftsführer folgende Frage gestellt: Kennen Sie die Gemeinsamkeiten von ARAG, Milupa, Lufthansa, Philipp Holzmann AG, Plettag AG, Intershop AG, Trump Deutschland GmbH, Daimler Chrysler AG und VW AG? und beantwortet er diese Frage mit: Nein! ist zu befürchten, dass dieser Geschäftsführer sein persönliches Haftungsrisiko nicht kennt. Denn in allen genannten Gesellschaften hat das Unternehmen gegen meist ehemalige Geschäftsführer und Aufsichtsratsmitglieder Schadensersatzansprüche geltend gemacht oder zumindest intern überprüfen lassen. Doch nicht nur für bekannte Großunternehmen, sondern auch verstärkt bei kleineren und mittleren Unternehmen wird die persönliche Absicherung des Geschäftsführers gegenüber Haftungsansprüchen der Gesellschaft, aber auch gegenüber Dritten immer wichtiger. Betrachtet man weiterhin, dass die GmbH mit über 800.000 Gesellschaften die beliebteste Rechtsform in Deutschland ist, so gewinnt die Frage nach Haftungs-beschränkungsmöglichkeiten für Geschäftsführer an erheblicher praktischer Bedeutung.
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