Das Werk entwickelt einen an der Betriebsverfassung orientierten Ansatz für die Begründung und die Reichweite ablösender Betriebsvereinbarungen. Als maßgeblich erweist sich die gesetzliche Regelung der Mitbestimmung. Im Rahmen von § 87 Abs. 1 BetrVG besteht eine Eingriffsbefugnis in die Rechte der Arbeitsvertragsparteien. Hier sind allein die Betriebsparteien für Regelungen zuständig. Die Eingriffsbefugnis wird durch § 75 BetrVG eingehegt. Dieser bindet die Betriebsparteien an höherrangiges Recht, insbesondere die grundrechtlich geschützten Freiheitsrechte. Der Ansatz wird im Hinblick auf Altersgrenzen, Ausschlussfristen und Fälligkeitsregelungen, die Anordnung von Home-Office und die Kürzung betrieblicher Sozialleistungen geprüft.