Inhaltsangabe:Einleitung: Der Erfolg des Real Estate Investment Trusts (REITs) in den Vereinigten Staaten sowie in einigen europäischen Industrieländern ¿ wie z.B. Großbritannien, Frankreich, Belgien und den Niederlanden ¿ hat auch Deutschland dazu veranlasst, sich mit der Einführung sowie mit den Möglichkeiten und Grenzen des German Real Estate Investment Trusts (G-REITs) auseinanderzusetzen. Ein Blick in die USA zeigt, dass sich dort die Anlageform REITs insbesondere für institutionelle Investoren innerhalb der vergangenen fünf Jahre zum Standard entwickelt hat. Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es in über 20 Ländern der Welt vergleichbare Strukturen. Allein seit der Jahrtausendwende wurden in zehn Ländern REITs eingeführt ¿ mit voraussichtlich ständig steigender Tendenz in den nächsten Jahren. Die Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) ist maßgeblich daran beteiligt, dass REITs seit einiger Zeit ¿das Thema¿ in der deutschen Immobilienwirtschaft und mehr noch in der Finanzwelt sind. Nach Ansicht der IFD besitzt Deutschland das Potenzial zum größten Immobilienanlagemarkt in Europa. REITs stellen ebenso wie offene und geschlossene Immobilienfonds und Immobilien-Aktiengesellschaften (Immobilien-AGs) eine indirekte Form der Immobilienanlage dar, jedoch fehlen sie bisher im deutschen Anlagespektrum. Die Wesensmerkmale der genannten Anlageformen sind zwar nahezu vergleichbar, dennoch bestehen in einigen Bereichen beträchtliche Unterschiede. So zeichnet sich die neue Anlageform insbesondere durch eine Steuerbefreiung auf der Gesellschaftsebene aus, welche mit einer Verpflichtung von hohen Ausschüttungsquoten verknüpft ist. Nach nunmehr vier Jahren scheint die Diskussion um die Einführung von REITs in den deutschen Kapitalmarkt beendet. Ursprünglich war die Einführung eines deutschen REIT-Modells schon zu Beginn des Jahres 2006 geplant gewesen. Aufgrund prognostizierter negativer Einflüsse auf den Wohnungsmarkt und möglicher Steuerausfälle verzögerte sich die Einführung jedoch immer wieder. Am 30. März diesen Jahres stimmte der Bundesrat dem Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen (REIT-Gesetz) zu ¿ mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. Januar 2007. Die Umsetzung des REIT-Gesetzes könnte zu einer Attraktivitätssteigerung des Finanzstandortes Deutschland beitragen und dafür sorgen, dass die wachsende Diskrepanz zum großen Konkurrenten London nicht noch größer wird. Durch die Einführung des [...]
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