Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Hochschule Pforzheim, Veranstaltung: Unternehmens- und Finanzanalyse, Sprache: Deutsch, Abstract: Leasing gewann in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung. So ist der Anteil des Leasings an den gesamtwirtschaftlichen Investitionen in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. In Deutschland werden ca. 25% aller mobilen Investitionsgüter mithilfe von Leasing finanziert; in den USA liegt diese Quote sogar noch höher. Bereits im Jahr 2006 wurden dabei mehr Investitionen über Leasing finanziert als über traditionelle Bankkredite. Der Begriff "Leasing" geht weiter als die traditionelle Miete. Er umfasst neben reinen Miet- und Pachtverträgen auch Rechtsgeschäfte, die nach ihrem wirtschaftlichen Gesamtbild einen Kaufvertrag mit Ratenzahlung darstellen, sowie alle denkbaren Zwischenformen. Durch den Leasingvertrag wird einem Vertragspartner das Nutzungsrecht an einem Leasinggegenstand eingeräumt, wofür anstelle des vollen Kaufpreises die vereinbarten Leasingraten zu entrichten sind. Aus Sicht der Rechnungslegung stellt sich nun die Frage, wie eine solche Nutzungsüberlassung in den Bilanzen des Leasinggebers und des Leasingnehmers zu erfassen ist. Eine pauschale Antwort hierauf ist nicht möglich, hängt die bilanzielle Erfassung doch entscheidend von der vertraglichen Ausgestaltung der Leasingvereinbarung sowie vom anzuwendenden Rechnungslegungssystem ab. Der Leasingnehmer wird i.d.R. versuchen, den Vertrag so auszugestalten, dass er das Leasingverhältnis und die damit einhergehende Verbindlichkeit zur Zahlung der Lea-singraten nicht in seiner Bilanz abbilden muss, es also off-balance - außerhalb der Bilanz - zu behandeln. Dies verhindert negative Auswirkungen auf die Bonitätsbeur-teilung, z.B. durch Ratingagenturen, da der Verschuldungsgrad unberührt bleibt. Im Rahmen dieser Arbeit soll dargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen Leasinggegenstände nach HGB und IFRS beim Leasingnehmer off-balance behandelt werden können. Anschließend sollen beide Rechnungslegungssysteme im Hinblick auf ihre Voraussetzungen für eine Off-Balance Behandlung verglichen und ein Ausblick über die zukünftige Entwicklung der IFRS zu diesem Thema gegeben werden.
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