Masterarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Münster (Lehrstuhl für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Controlling), Sprache: Deutsch, Abstract: Die Bundeswehr befindet sich seit Beginn dieses Jahrtausends in einem Transformationsprozess. Die Bundeswehr versteht darunter einen fortlaufenden Veränderungsprozess, der sich durch eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen auszeichnet. Dieser Reformbedarf resultiert aus der Dynamisierung des Umfeldes, sowie aus dem allgemeinen Modernisierungsdruck für öffentliche Verwaltungen aufgrund stagnierender Budgets. Das veränderte Aufgabenspektrum der Bundeswehr, welches im zunehmenden Maße durch multinationale Einsätze und eine veränderte, asymmetrische Weltsicherheitslage geprägt ist (wechselnde Sicherheitslagen), machte einen kontinuierlichen Erneuerungsprozess „von Grund auf“ unabdingbar. Der Modernisierungsdruck verlangt eine Neuausrichtung der Bundeswehr als Organisation, die Überprüfung und Optimierung traditioneller Prozesse, und die Nutzung moderner Methoden des Managements und der Steuerung für mehr Effizienz beim Handeln. Ein wesentlicher Aspekt bei der Etablierung neuer Steuerungsinstrumente ist die Sicherstellung des Wirtschaftlichkeitsprinzips bei Entscheidungen über gegenwärtige und zukünftige Sachverhalte. Während eine Kostenrechnung im privatwirtschaftlichen Bereich nicht mehr wegzudenken ist, ist sie im öffentlichen Bereich eine noch relativ „junge“ Erscheinungsform und wird mehr oder weniger erfolgreich mit unterschiedlichen Kostenrechnungssystemen umgesetzt. Auch die Bundeswehr hat sich wie eine Vielzahl anderer öffentlicher Organisationen entschieden, dieses Instrument einzusetzen. Nach der Einführung verschiedener Vollkostenrechnungsansätze wurde im Jahr 2004 eine Neuausrichtung der Kostenrechnung beschlossen. Künftig soll in der Bundeswehr unter Nutzung einer ERP-Standardsoftware die Betrachtung von Einzelkosten die Kostenrechnung dominieren. Dazu soll die sog. relative Einzelkostenrechnung als Variante der Teilkostenrechnung eingeführt werden, ohne den Aspekt der Vollkostenrechnung völlig zu vernachlässigen. Die vorliegende Arbeit untersucht aufbauend auf der Einleitung folgende Inhalte und ermöglicht dadurch eine stringente Vorgehensweise bei der Untersuchung: •Theoretische Betrachtung der relativen Einzelkostenrechnung, •Betrachtung der Rahmenbedingungen für die Kostenrechnung in der Bundeswehr, •Betrachtungen zur bisherigen Ausgestaltung bzw. zum Umsetzungskonzept der relativen Einzelkostenrechnung in der Bundeswehr, •Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse einschließlich eines Ausblicks als abschließende Betrachtungen.