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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Geographie), Veranstaltung: Einzelhandel und Innenstadtentwicklung - Synergie oder Widerspruch?, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch den § 11, Absatz 3 der Baunutzungsverordnung. Zu Beginn werden die Bedeutung des Absatz 3 und die früheren Fassungen desselben betrachtet,…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Geowissenschaften / Geographie - Bevölkerungsgeographie, Stadt- u. Raumplanung, Note: 1,0, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (Institut für Geographie), Veranstaltung: Einzelhandel und Innenstadtentwicklung - Synergie oder Widerspruch?, Sprache: Deutsch, Abstract: Einleitung: Die vorliegende Hausarbeit beschäftigt sich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Steuerung der Einzelhandelsentwicklung durch den § 11, Absatz 3 der Baunutzungsverordnung. Zu Beginn werden die Bedeutung des Absatz 3 und die früheren Fassungen desselben betrachtet, danach werden die verschiedenen Aspekte großflächiger Einzelhandelsbetriebe dargestellt, etwa die Auswirkungen auf die Umwelt und den Verkehr, die Auswirkungen von Agglomerationen und die Vermutungsregel nach Absatz 3 Satz 3. Schließlich werden noch Einkaufszentren und die Probleme bei der Begriffsbestimmung sowie die Agglomerationsproblematik dargestellt, bevor in der Schlussbetrachtung auf Probleme wie Kirchturmpolitik und Bebauungspläne eingegangen wird. Doch zunächst ist es notwendig, den Gesetzestext zu betrachten: "(1) Als sonstige Sondergebiete sind solche Gebiete darzustellen und festzusetzen, die sich von den Baugebieten nach den §§ 2 bis 10 wesentlich unterscheiden. (2) Für sonstige Sondergebiete sind die Zweckbestimmung und die Art der Nutzung darzustellen und festzusetzen. Als sonstige Sondergebiete kommen insbesondere in Betracht Gebiete für den Fremdenverkehr, wie Kurgebiete und Gebiete für die Fremdenbeherbergung, Ladengebiete, Gebiete für Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Gebiete für Messen, Ausstellungen und Kongresse, Hochschulgebiete, Klinikgebiete, Hafengebiete, Gebiete für Anlagen, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, wie Wind- und Sonnenenergie, dienen.

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