Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Dortmund früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: „Wer Leistung fordert, muss Gesundheit fördern!“ Mit diesen Worten verdeutlichte Dr. rer. nat. habil. Bernd Rudow bereits 2004 die Wichtigkeit der Gesundheit des Menschen im Bezug auf die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz. Lange Ausfallzeiten der Mitarbeiter bedeuten eingeschränkte Prozessabläufe und somit einen wirtschaftlichen Schaden für die Unternehmen, insbesondere bei Produktionsausfällen. So waren im Jahr 2017 die Arbeitnehmer im Durchschnitt 16,7 Tage arbeitsunfähig. In Summe entspricht dies 668,6 Millionen Kranktage und führte in diesem Zeitraum gemäß Schätzungen der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zu einem Produktionsausfall in Höhe von 76 Milliarden Euro sowie einem Ausfall der Bruttowertschöpfung in Höhe von 136 Milliarden Euro.2 Aufgrund des demografischen Wandels und einer folglich alternden Gesellschaft bei niedriger Geburtenrate scheinen noch höhere Ausfallkosten vorprogrammiert. Für die Arbeitgeber sind die genannten Kosten schmerzhaft, sodass für die Unternehmen der Faktor „gesunde Belegschaft“ einen hohen Stellenwert einnimmt. Die Themen Krankheitsprävention und, hier ausschlaggebend, die Wiedereingliederung bereits erkrankter Arbeitnehmer scheinen unumgänglich. Dies sieht auch der Gesetzgeber vor und führte 2004 das betriebliche Eingliederungsmanagement gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX (neu: § 167 SGB IX) ein, welches erkrankte Mitarbeiter mit der Unterstützung diverser Stellen wieder in das Erwerbsleben eingliedern soll.3 Diese Seminararbeit befasst sich mit den entscheidenden Grundzügen des betrieblichen Eingliederungsmanagements, der Rechtsgrundlage, den beteiligten Stellen sowie dem Ablauf und der Zielsetzung. Anschließend werden die Möglichkeiten und Grenzen für die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer im Zuge der Wiedereingliederung aufgezeigt.