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Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Thematik der wirtschaftlichen Werbung an Schulen wurde in der schulrechtlichen Literatur bislang kaum intensiv behandelt. So riet z.B. HECKEL/SEIPP 1976 dem Schulleiter knapp, "gegenüber unbefugten Sammlern, Vertretern, Händlern, Neugierigen" resolut zu handeln, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ggf. auch Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. DIETZE vertrat ein Jahr zuvor die Auffassung, der Schulleiter habe besonders streng zu überprüfen, ob Werbung etwas in den geordneten Schulbetrieb eingreift. Werbung in der Schule sei deshalb nur in…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Zusammenfassung: Die Thematik der wirtschaftlichen Werbung an Schulen wurde in der schulrechtlichen Literatur bislang kaum intensiv behandelt. So riet z.B. HECKEL/SEIPP 1976 dem Schulleiter knapp, "gegenüber unbefugten Sammlern, Vertretern, Händlern, Neugierigen" resolut zu handeln, vom Hausrecht Gebrauch zu machen und ggf. auch Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs zu stellen. DIETZE vertrat ein Jahr zuvor die Auffassung, der Schulleiter habe besonders streng zu überprüfen, ob Werbung etwas in den geordneten Schulbetrieb eingreift. Werbung in der Schule sei deshalb nur in Ausnahmefällen zulässig, z.B. bei Werbung für Bildungsangebote der VHS. Ähnlich wurde auch von HECKEL/AVENARIUS 1986 argumentiert. Es ist also nicht lange her, da war Werbung an deutschen Schulen absolut verboten und mußte teilweise sogar auf Schulmaterial entfernt werden. Was heutzutage kaum mehr möglich ist, bei der Fülle an Werbung auf allen erdenklichen Materialien, die auch Einzug in den Schulalltag gefunden haben. Man denke nur mal daran, auf allen Computern im Informatikraum die Werbung zu überkleben, auf dem Stufenbarren die Holme abzuschmirgeln und den Kindern zu verbieten in den Sportunterricht mit "Adidas" T-Shirts herumzulaufen. In Zeiten knapper werdender öffentlicher Kassen wird die Frage nach der Finanzierung von Schulen immer lauter. Zumal die Geschwindigkeit, mit denen der Fortschritt moderner Medien in deutschen Schulen Einzug findet, immer schneller von statten geht. Auf den ersten Blick scheint die überwiegende Mehrheit der Zulässigkeit von Werbung in der Schule ablehnend gegenüber zu stehen. In einigen Ländern jedoch werden die bisherigen Vorschriften überarbeitet, weil man erkannt hat, daß eine pauschale Ablehnung von Werbung an Schulen den derzeitigen Gegebenheiten nicht gerecht werden kann. Eine Sonderform in diesem Bereich nimmt das Sponsoring des Schulsportes ein. Hier fanden bereits in den letzten Jahren Sponsoring-Projekte statt, die sich auf den ersten Blick an der momentanen Gesetzgebung vorbeischlängeln. Als Beispiel sei nur das Projekt "Jugend Trainiert Für Olympia" erwähnt. Durch Sponsoring kann vor allem das Lernen verändert werden. Lernen kann bei der heutigen Flut an Fakten und der zunehmenden Beschleunigung wissenschaftlicher Erkenntnisse nur exemplarisches Lernen sein. Als exemplarische Lernfelder soll also die Komplexität realer Situationen und Objekte nutzbar gemacht werden. Besonders wichtig für neue Lernsituationen ist [...]

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