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Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine GmbH wird gemäß §1 GmbHG von einem oder mehreren Gesellschafter gegründet. Hier spielt der Gesellschaftervertrag eine zentrale Rolle. Aus dem Gesellschaftervertrag ergeben sich verschiedene Ansprüche der Gesellschafter gegen die GmbH. Ein häufiger Anspruch ist die vertragliche Leistungsvergütung. Diese entsteht dadurch, dass GmbH Gesellschafter…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine GmbH wird gemäß §1 GmbHG von einem oder mehreren Gesellschafter gegründet. Hier spielt der Gesellschaftervertrag eine zentrale Rolle. Aus dem Gesellschaftervertrag ergeben sich verschiedene Ansprüche der Gesellschafter gegen die GmbH. Ein häufiger Anspruch ist die vertragliche Leistungsvergütung. Diese entsteht dadurch, dass GmbH Gesellschafter für ihre vertragliche Dienstleistungen eine in Geld entrichtete oder zu entrichtende Gegenleistung gestalten. Zivilrechtlich haben die Gesellschafter bei der Vertragsgestaltung auch weitgehende Gestaltungsfreiheit. Steuerlich setzten ihnen die Steuergesetze und Rechtsprechungen aber enge Grenzen, um den Gestaltungsmissbrauch bei Kapitalgesellschaften zu vermeiden. In dieser Arbeit soll dargelegt werden, welche Möglichkeiten und Grenzen vertraglicher Leistungsvergütung zwischen einer GmbH und ihren Gesellschaftern bestehen. Zuerst wird untersucht, unter welchen Bedingungen ein Gesellschafter einer GmbH angestellt werden kann. Anschließend werden weitere entgeltlichen Arten der Vergütung, wie Gehalt, Zinsen für an die GmbH gewährte Darlehen, Miete/Pacht für Wirtschaftsgüter, Honorare sowie Lizenzgebühren für überlassende Patente untersucht. Das Ziel der Arbeit ist, herauszufinden, unter welchen Bedingungen und Voraussetzungen die vertragliche Leistungsvergütungen an die Gesellschafter von der Finanzverwaltung anerkannt und welche Aspekte kritisch hinterfragt werden.