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Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Personengesellschaftsrecht gilt angesichts der seit mehr als 100 Jahren nahezu unveränderten Regelungsmaterie als modernisierungsbedürftig. Insbesondere das Recht der GbR erfuhr seit dem Inkrafttreten des BGB lediglich punktuelle Änderungen, wodurch die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB an vielen Stellen nicht mehr mit der tatsächlichen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, FOM Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Das deutsche Personengesellschaftsrecht gilt angesichts der seit mehr als 100 Jahren nahezu unveränderten Regelungsmaterie als modernisierungsbedürftig. Insbesondere das Recht der GbR erfuhr seit dem Inkrafttreten des BGB lediglich punktuelle Änderungen, wodurch die Vorschriften der §§ 705 ff. BGB an vielen Stellen nicht mehr mit der tatsächlichen Rechtsanwendung im Einklang stehen. Nebstdem leitete der BGH mit seiner Entscheidung in der Rechtssache „ARGE Weißes Ross“ einen nachhaltigen Richtungswechsel in der Rechtsprechung zur GbR ein. Erstmalig wurde der (Außen-)GbR die kodifizierte Rechtsfähigkeit durch die Judikative zugesprochen und damit ein Systemwechsel eingeleitet. Mit dem am 10.08.2021 verabschiedeten MoPeG reformiert der Gesetzgeber nunmehr die Rechtsstellung der GbR und verwirklicht damit eine Angleichung zwischen der fortentwickelten Rechtsprechung und dem bisher unberührten Gesetzestext. Mit Wirkung zum 01.01.2024 wird die Rechtsfähigkeit der GbR gesetzlich anerkannt und damit zugleich Rechtssicherheit geschaffen. Begleitet von diesem Rechtswandel ist die GbR infolge ihrer zugesprochenen Rechtspersönlichkeit künftig Trägerin des Gesellschaftsvermögens, womit das ihrer Rechtsnatur bislang innewohnende Gesamthandsprinzip abgeschafft werden soll. Allem voran ist hierbei der Fragestellung nachzugehen, ob und inwieweit die Aufgabe des Gesamthandsprinzips möglicherweise mit ertragsteuerlichen Konsequenzen für Personengesellschaften verbunden sein könnte. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich daher mit der kritischen Betrachtung des MoPeG im Kontext steuerrechtlicher Erwägungen unter Hinzuziehung und Gegenüberstellung verschiedener Positionen der Fachliteratur. Dem vorausgehend erfolgt ein grundlegender Überblick zum MoPeG und den wesentlichen Neuregelungen.