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Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13,0, Polizeiakademie Niedersachsen (Polizeiakademie Oldenburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit setzt sich nach kurzer Darstellung der bestehenden Mordmerkmale schwerpunktmäßig mit dem Urteil des BVerfG auseinander. Die Streitpunkte des Verfahrens werden genauer beleuchtet. Außerdem wird auf das problembehafteten Mordmerkmal der "Heimtücke" eingegangen, das anhand des Haustyrannen-Falls verdeutlicht werden soll und auch der Wunsch aus dem politischen Raum, den Begriff des "Mörders" sprachlich dem Strafgesetz…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 13,0, Polizeiakademie Niedersachsen (Polizeiakademie Oldenburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit setzt sich nach kurzer Darstellung der bestehenden Mordmerkmale schwerpunktmäßig mit dem Urteil des BVerfG auseinander. Die Streitpunkte des Verfahrens werden genauer beleuchtet. Außerdem wird auf das problembehafteten Mordmerkmal der "Heimtücke" eingegangen, das anhand des Haustyrannen-Falls verdeutlicht werden soll und auch der Wunsch aus dem politischen Raum, den Begriff des "Mörders" sprachlich dem Strafgesetz anzugleichen, wird berücksichtigt. Der § 211 StGB mit seinen Mordmerkmalen feiert im nächsten Jahr sein 80-jähriges Bestehen, doch trotz seiner langjährigen Existenz steht er immer wieder in der Kritik: Die exklusive und absolute Strafandrohung des Mordparagraphen sei nicht konform mit dem Grundgesetz, die Auslegung einzelner Mordmerkmale führe zu einer Rechtsunsicherheit und der Terminus "der Mörder" gehöre nicht zu einem tatorientierten Strafrecht, sondern vielmehr zur Tätertypenlehre der Nationalsozialisten. Diese Diskussionspunkte entfachen einen andauernden Meinungsstreit zwischen Literatur und Rechtsprechung. Das Schrifttum befürwortet eine Überarbeitung der Tötungsdelikte, hingegen beharren die Gegensprecher auf der aktuellen Fassung. Eine Einigung in der Frage, ob es einer Reform des § 211 StGB bedarf, ist nicht in Sicht. Die vorstehenden Streitpunkte sind auch Gegenstand im rechtspolitischen Diskurs. Der ehemalige Bundesjustizminister Heiko Maas schreibt sich die Änderung der Tötungsdelikte auf die Fahne und ruft im Mai 2014 eine Expertengruppe ins Leben, um Lösungsvorschläge für eine mögliche Reform auszuarbeiten. Auf die Ergebnisse der Expertengruppe kann angesichts ihres Umfangs nicht eingegangen werden. Im Jahr 1976 hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit der Frage beschäftigt, ob die lebenslange Freiheitsstrafe mit der Verfassung vereinbar ist und hat seine Entscheidung im Urteil vom 21. Juni 1977 festgehalten.

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