Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Psychologie - Arbeit, Betrieb, Organisation, Note: 1,0, Hamburger Fern-Hochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Laut einer aktuellen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ereigneten sich 2010 im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der öffentlichen Hand über 950.000 meldepflichtigen Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge hatten. Davon waren 16.564 Unfälle so schwerwiegend, dass es zur Zahlung einer Rente gekommen ist. In 519 Fällen endeten Arbeitsunfälle tödlich! Da sich für die Betroffenen hinter jedem Unfall menschliches Leid verbirgt, wird schnell klar, dass Arbeitssicherheit als Unternehmeraufgabe unabdingbar ist. Neben dieser sozialen und moralischen Verantwortung ergibt sich darüber hinaus für den Arbeitgeber die gesetzliche Fürsorgepflicht aus §§ 241 Abs. 2 617-619 BGB, als Nebenpflicht aus dem Arbeitsverhältnis. In weiteren einschlägigen Vorschriften, wie beispielsweise das Arbeitsschutzgesetzt und der BGV A1, wird diese Fürsorgepflicht weiter konkretisiert. Daher kann sich kein Unternehmer und keine Führungskraft der Verpflichtung zum Arbeitsschutz entziehen. In der vorliegenden Hausarbeit wird zu Beginn der Begriff Motivation herausgearbeitet. Anhand der motivationstheoretischen Ansätze wird untersucht, welche Motive und Anreize den Menschen zu einer Handlung bewegen und wie diese Motive entstehen. Im Anschluss daran wird geklärt, wie der Mensch ein sicherheitsbewusstes oder sicherheitswidriges Verhalten am Arbeitsplatz entwickelt und durch welche Maßnahmen die Führungskraft darauf Einfluss nehmen kann. Darauf aufbauend werden dann die Führungsaufgaben im Arbeitsschutz vorgestellt, die für die Wahrnehmung der Führungsverantwortung unerlässlich sind.
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