München im 19. Jahrhundert: Stadt des Hofes und des Adels, der Universität und der Akademien, der Künstler, Beamten, Diplomaten und Offiziere, der Professoren und der Geistlichen. Wie behauptete sich unter diesen Umständen das Stadtbürgertum: die Bankiers, die Kaufleute, die Fabrikanten und die Handwerksmeister? Und wie behauptete sich die Stadtgemeinde mit ihren gewählten Repräsentanten gegenüber Staatsverwaltung und Königsherrschaft? Ralf Zerbacks Studie greift ins 18.Jahrhundert zurück und zeichnet nach, wie das städtische Bürgertum auch unter erschwerten Bedingungen seinen Weg in die moderne Gesellschaft des 19. Jahrhunderts fand. Als einziger gesellschaftlicher Kraft gelang es ihm, von einer Traditionsbasis aus moderne Anliegen zu formulieren. Wie sich dies im einzelnen ausnahm, wird an den Beispielen der politischen Interessenwahrnehmung, der gesellschaftlichen Zusammenschlüsse, der wirtschaftlichen Entwicklung und der sozialen Initiativen gezeigt.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 10.07.1997Die geschlossene Gesellschaft und ihre Freunde
Nur die Canaille lebte ohne Club: Ralf Zerback kennt Haltung und Spaltung der Münchner Stadtbürger
Keine "Grübelei über Regierungs-Verfügungen und Discurse politischer Tendenz"! Mit diesem politischen Denkverbot, das die Münchner Bolzschützengesellschaft "Bayern-Treue" ihren Mitgliedern auferlegte, empfahl sie sich den staatlichen Behörden als obrigkeitsfrommer Verein. Ein Akt politischer Selbstentmündigung im frühen neunzehnten Jahrhundert? Ein Musterbeispiel für die Gehorsamsbereitschaft von Stadtbürgern, die sich ängstlich hinter historischen Traditionen verschanzten, um nicht einer Zukunft zum Opfer zu fallen, die sich daranmachte, ererbte Privilegien zum Geschichtsmüll zu werfen?
Wer im deutschen Stadtbürgertum nur die Fußkranken auf dem langen Weg in die Moderne sieht, wird sich durch die politische Abstinenz, zu der sich der Münchner Schützenverein verpflichtete, in seiner Meinung bestätigt fühlen. Der Autor widerspricht jedoch dem verbreiteten Geschichtsbild, das die Aufbrüche in die Zukunft zunächst vom Staat und dem nicht in die verkrustete städtische Gesellschaft eingebundenen Bildungsbürgertum ausgehen sieht. Der Stadtbürger habe sich fähig gezeigt, "moderne Anforderungen mit Bestehendem auszusöhnen". Er sei deshalb "das eigentliche Kraftzentrum der vormärzlichen Gesellschaft" geworden und nicht der Beamte, der unermüdlich das Selbstbild einer aufgeklärten Staatsbürokratie verbreitete, die wisse, was dem Bürger nütze, auch wenn dieser die verordneten Wohltaten noch nicht begreife.
Was verstanden die Zeitgenossen unter Bürgertum? Wer gehörte dazu und wer nicht? Wie organisierte es sich? Welchen Leitbildern folgte es? Diese Fragen untersucht Zerback vom ausgehenden achtzehnten Jahrhundert bis zur Revolution von 1848. Die weitere Entwicklung bis zur Gründung des kleindeutschen Nationalstaats wird nur noch als Ausblick gestreift. Im Mittelpunkt stehen die Jahrzehnte vor der Revolution 1848/49: "eine Schlüsselphase für das Verständnis von Bürgertum schlechthin". Damals wurden die traditionalen Muster stadtbürgerlichen Lebens mit Entwicklungen konfrontiert, die Umdenken und neue Verhaltensformen verlangten.
Wie Münchner Stadtbürger auf diese Herausforderung reagierten, prüft der Autor an plausibel ausgewählten Handlungsfeldern. Wie wurde der Zugang zum städtischen Bürgerrecht verändert? Konnten kommunale Handlungsspielräume gegen die staatliche Bürokratie verteidigt und ausgeweitet werden? Wie versuchte man, die kommunale Gewerbe- und Sozialpolitik den veränderten Verhältnissen anzupassen? Konnten die neuen bürgerlichen Eliten, die ihren Aufstieg dem wirtschaftlichen Erfolg verdankten, in das Stadtbürgertum integriert werden? Schließlich werden die vielen Vereine, die in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts entstanden, danach befragt, ob sich in ihnen das städtische Bürgertum als eine erkennbare gesellschaftliche Einheit formierte.
Mitgliedschaft in einem Verein wurde zur Bürgerpflicht. "Wer jetzt nicht wenigstens einer geschlossenen Gesellschaft angehört, wird . . . zum Gesindel oder zur Canaille gerechnet." Diese Beobachtung aus dem Jahre 1833 fällt in eine Zeit, als das Stadtbürgertum sich verstärkt gegen den staatlichen Regulierungsdrang zur Wehr setzte. Bildung und Selbständigkeit hießen die beiden zentralen Eigenschaften, welche die geselligen Vereine als Entreebillett verlangten. Wer es entrichten konnte, galt als Bürger. Es zeichnete sich also auch in der Stadt ein neuer Bürgerbegriff jenseits der alten Ständegrenzen und unabhängig vom Besitz des städtischen Bürgerrechts ab.
Die Kriterien Bildung und Selbständigkeit entgrenzten jedoch nicht nur den gesellschaftlichen Zugang zur Sozialgruppe Bürgertum. Sie zogen auch neue Grenzlinien. Wer nicht materiell abgesichert und familiär unabhängig lebte, war kein Bürger aus eigenem Recht. So nahm der Verein "Ressource" Studenten nur als außerordentliche Mitglieder auf. Sie galten noch nicht als vollwertige Bürger. Immerhin waren sie auf dem Wege dorthin. Für Frauen galt das nicht. Die meisten Vereine waren und blieben Männergesellschaften. Manche nahmen Bürgerwitwen auf, verschlossen ihnen jedoch die Mitwirkung an den Geschäften. Andere ließen Frauen, wenn sie die sozialen Voraussetzungen erfüllten, unabhängig von ihrem Familienstatus als Ehrenmitglieder zu. Doch selbst in den Wohltätigkeitsvereinen blieb die Geschäftsführung Männern vorbehalten.
In den Vereinen fanden die alten stadtbürgerlichen Kreise und die traditionell nicht zum Stadtbürgertum zählenden Staatsbeamten und Hofkreise gesellschaftlich zusammen. Allerdings setzten zugleich neue soziale Differenzierungsprozesse ein. Manche Vereinsgeschichte liest sich wie "eine Geschichte des Ausschließens und Abgrenzens". So verließen 1821 Beamte und Offiziere "wegen Beleidigung ihres ganzen Standes" einen geselligen Verein. "Handwerker oder Bürger, die in die Klasse der Zünfte gehören", also zum sozialen Kern des alten Stadtbürgertums, schlossen sie grundsätzlich aus ihrem neuen Verein aus, nicht hingegen Kaufleute. Diese hatten die intensivsten gesellschaftlichen Kontakte mit anderen Gruppen, wenngleich auch sie bis zum Vorabend der Revolution die soziale Grenzlinie zu den Handwerkern verschärften.
1848 verstärkte sich dieser doppelpolige Entwicklungsprozeß, der ständische Barrieren aufhob und zugleich neue soziale schuf. Die Revolution begann auch in München mit einer breiten Politisierung, welche die Schranken zwischen Bürgertum und "Volk" durchlässiger werden ließ. Als im März 1848 rund zehntausend Menschen eine im Rathaus ausliegende politische Adresse unterschrieben, notierte ein aufmerksamer Beobachter, dies sei keine "Partialbitte der Münchener Bürger, sondern . . . eine Adresse des gesamten Volkes". "Bürger, vom reichen Banquier bis zum ärmlichen Schuhsticker, Reichsräthe, Künstler, Landleute, wogten unaufhörlich zu den Tischen und setzten ihre Namen bei." Als Bürger galt nun, wer sich politisch engagierte. Und das taten weit mehr als die 4231 Personen, die das Stadtbürgerrecht besaßen, oder die 3386 Männer, die zur Gemeindewahl gehen durften. Gleichwohl blieb auch jetzt "Bürger" weiterhin eine soziale Norm. Als Bürger galt, wer sich bürgerlich benahm, nicht gegen Recht und Ordnung verstieß und sich nicht an Straßenprotesten beteiligte.
Als das "Volk" sich nicht an diese Verhaltensnormen hielt, rückte der stadtbürgerliche Kern der kleinen und mittleren Gewerbetreibenden nach rechts und wählte fortan konservativ, während eine kleinere Gruppe aus wirtschaftlich aufstrebenden Kaufleuten, Bankiers und Fabrikanten eine liberale Politik favorisierte. Das historische Modell eines "stadtbürgerlichen Ausgleichs" verlor nun seine Kraft.
Im Widerspruch zu einem Teil der neueren Forschung will Zerback dies nicht als "Zerfall" des Stadtbürgertums verstehen, sondern als dessen "Spaltung". Die politische und soziale Gestaltungskraft habe darunter nicht gelitten, und beide Fraktionen hätten weiterhin am Ideal einer einheitlichen stadtbürgerlichen Wertegemeinschaft festgehalten. Dieser Blick in die Zukunft bleibt jedoch eine These, die der Autor nur als Frage an die künftige Forschung richten kann. DIETER LANGEWIESCHE
Ralf Zerback: "München und sein Stadtbürgertum". Eine Residenzstadt als Bürgergemeinde 1780 bis 1870. Stadt und Bürgertum, hrsg. von Lothar Gall, Band 8. R. Oldenbourg Verlag, München 1997. 338 S., geb., 68,- DM.
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Nur die Canaille lebte ohne Club: Ralf Zerback kennt Haltung und Spaltung der Münchner Stadtbürger
Keine "Grübelei über Regierungs-Verfügungen und Discurse politischer Tendenz"! Mit diesem politischen Denkverbot, das die Münchner Bolzschützengesellschaft "Bayern-Treue" ihren Mitgliedern auferlegte, empfahl sie sich den staatlichen Behörden als obrigkeitsfrommer Verein. Ein Akt politischer Selbstentmündigung im frühen neunzehnten Jahrhundert? Ein Musterbeispiel für die Gehorsamsbereitschaft von Stadtbürgern, die sich ängstlich hinter historischen Traditionen verschanzten, um nicht einer Zukunft zum Opfer zu fallen, die sich daranmachte, ererbte Privilegien zum Geschichtsmüll zu werfen?
Wer im deutschen Stadtbürgertum nur die Fußkranken auf dem langen Weg in die Moderne sieht, wird sich durch die politische Abstinenz, zu der sich der Münchner Schützenverein verpflichtete, in seiner Meinung bestätigt fühlen. Der Autor widerspricht jedoch dem verbreiteten Geschichtsbild, das die Aufbrüche in die Zukunft zunächst vom Staat und dem nicht in die verkrustete städtische Gesellschaft eingebundenen Bildungsbürgertum ausgehen sieht. Der Stadtbürger habe sich fähig gezeigt, "moderne Anforderungen mit Bestehendem auszusöhnen". Er sei deshalb "das eigentliche Kraftzentrum der vormärzlichen Gesellschaft" geworden und nicht der Beamte, der unermüdlich das Selbstbild einer aufgeklärten Staatsbürokratie verbreitete, die wisse, was dem Bürger nütze, auch wenn dieser die verordneten Wohltaten noch nicht begreife.
Was verstanden die Zeitgenossen unter Bürgertum? Wer gehörte dazu und wer nicht? Wie organisierte es sich? Welchen Leitbildern folgte es? Diese Fragen untersucht Zerback vom ausgehenden achtzehnten Jahrhundert bis zur Revolution von 1848. Die weitere Entwicklung bis zur Gründung des kleindeutschen Nationalstaats wird nur noch als Ausblick gestreift. Im Mittelpunkt stehen die Jahrzehnte vor der Revolution 1848/49: "eine Schlüsselphase für das Verständnis von Bürgertum schlechthin". Damals wurden die traditionalen Muster stadtbürgerlichen Lebens mit Entwicklungen konfrontiert, die Umdenken und neue Verhaltensformen verlangten.
Wie Münchner Stadtbürger auf diese Herausforderung reagierten, prüft der Autor an plausibel ausgewählten Handlungsfeldern. Wie wurde der Zugang zum städtischen Bürgerrecht verändert? Konnten kommunale Handlungsspielräume gegen die staatliche Bürokratie verteidigt und ausgeweitet werden? Wie versuchte man, die kommunale Gewerbe- und Sozialpolitik den veränderten Verhältnissen anzupassen? Konnten die neuen bürgerlichen Eliten, die ihren Aufstieg dem wirtschaftlichen Erfolg verdankten, in das Stadtbürgertum integriert werden? Schließlich werden die vielen Vereine, die in der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts entstanden, danach befragt, ob sich in ihnen das städtische Bürgertum als eine erkennbare gesellschaftliche Einheit formierte.
Mitgliedschaft in einem Verein wurde zur Bürgerpflicht. "Wer jetzt nicht wenigstens einer geschlossenen Gesellschaft angehört, wird . . . zum Gesindel oder zur Canaille gerechnet." Diese Beobachtung aus dem Jahre 1833 fällt in eine Zeit, als das Stadtbürgertum sich verstärkt gegen den staatlichen Regulierungsdrang zur Wehr setzte. Bildung und Selbständigkeit hießen die beiden zentralen Eigenschaften, welche die geselligen Vereine als Entreebillett verlangten. Wer es entrichten konnte, galt als Bürger. Es zeichnete sich also auch in der Stadt ein neuer Bürgerbegriff jenseits der alten Ständegrenzen und unabhängig vom Besitz des städtischen Bürgerrechts ab.
Die Kriterien Bildung und Selbständigkeit entgrenzten jedoch nicht nur den gesellschaftlichen Zugang zur Sozialgruppe Bürgertum. Sie zogen auch neue Grenzlinien. Wer nicht materiell abgesichert und familiär unabhängig lebte, war kein Bürger aus eigenem Recht. So nahm der Verein "Ressource" Studenten nur als außerordentliche Mitglieder auf. Sie galten noch nicht als vollwertige Bürger. Immerhin waren sie auf dem Wege dorthin. Für Frauen galt das nicht. Die meisten Vereine waren und blieben Männergesellschaften. Manche nahmen Bürgerwitwen auf, verschlossen ihnen jedoch die Mitwirkung an den Geschäften. Andere ließen Frauen, wenn sie die sozialen Voraussetzungen erfüllten, unabhängig von ihrem Familienstatus als Ehrenmitglieder zu. Doch selbst in den Wohltätigkeitsvereinen blieb die Geschäftsführung Männern vorbehalten.
In den Vereinen fanden die alten stadtbürgerlichen Kreise und die traditionell nicht zum Stadtbürgertum zählenden Staatsbeamten und Hofkreise gesellschaftlich zusammen. Allerdings setzten zugleich neue soziale Differenzierungsprozesse ein. Manche Vereinsgeschichte liest sich wie "eine Geschichte des Ausschließens und Abgrenzens". So verließen 1821 Beamte und Offiziere "wegen Beleidigung ihres ganzen Standes" einen geselligen Verein. "Handwerker oder Bürger, die in die Klasse der Zünfte gehören", also zum sozialen Kern des alten Stadtbürgertums, schlossen sie grundsätzlich aus ihrem neuen Verein aus, nicht hingegen Kaufleute. Diese hatten die intensivsten gesellschaftlichen Kontakte mit anderen Gruppen, wenngleich auch sie bis zum Vorabend der Revolution die soziale Grenzlinie zu den Handwerkern verschärften.
1848 verstärkte sich dieser doppelpolige Entwicklungsprozeß, der ständische Barrieren aufhob und zugleich neue soziale schuf. Die Revolution begann auch in München mit einer breiten Politisierung, welche die Schranken zwischen Bürgertum und "Volk" durchlässiger werden ließ. Als im März 1848 rund zehntausend Menschen eine im Rathaus ausliegende politische Adresse unterschrieben, notierte ein aufmerksamer Beobachter, dies sei keine "Partialbitte der Münchener Bürger, sondern . . . eine Adresse des gesamten Volkes". "Bürger, vom reichen Banquier bis zum ärmlichen Schuhsticker, Reichsräthe, Künstler, Landleute, wogten unaufhörlich zu den Tischen und setzten ihre Namen bei." Als Bürger galt nun, wer sich politisch engagierte. Und das taten weit mehr als die 4231 Personen, die das Stadtbürgerrecht besaßen, oder die 3386 Männer, die zur Gemeindewahl gehen durften. Gleichwohl blieb auch jetzt "Bürger" weiterhin eine soziale Norm. Als Bürger galt, wer sich bürgerlich benahm, nicht gegen Recht und Ordnung verstieß und sich nicht an Straßenprotesten beteiligte.
Als das "Volk" sich nicht an diese Verhaltensnormen hielt, rückte der stadtbürgerliche Kern der kleinen und mittleren Gewerbetreibenden nach rechts und wählte fortan konservativ, während eine kleinere Gruppe aus wirtschaftlich aufstrebenden Kaufleuten, Bankiers und Fabrikanten eine liberale Politik favorisierte. Das historische Modell eines "stadtbürgerlichen Ausgleichs" verlor nun seine Kraft.
Im Widerspruch zu einem Teil der neueren Forschung will Zerback dies nicht als "Zerfall" des Stadtbürgertums verstehen, sondern als dessen "Spaltung". Die politische und soziale Gestaltungskraft habe darunter nicht gelitten, und beide Fraktionen hätten weiterhin am Ideal einer einheitlichen stadtbürgerlichen Wertegemeinschaft festgehalten. Dieser Blick in die Zukunft bleibt jedoch eine These, die der Autor nur als Frage an die künftige Forschung richten kann. DIETER LANGEWIESCHE
Ralf Zerback: "München und sein Stadtbürgertum". Eine Residenzstadt als Bürgergemeinde 1780 bis 1870. Stadt und Bürgertum, hrsg. von Lothar Gall, Band 8. R. Oldenbourg Verlag, München 1997. 338 S., geb., 68,- DM.
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