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Zentrale Verpflichtungsgründe des römischen Kreditrechts sind die Auszahlung eines Darlehens und das förmliche Schuldversprechen (stipulatio). Formlose Zusagen über die Rückzahlung eines Darlehens, die eine vielfach belegte griechische Urkundengestaltung mit einem Strafzuschlag von 50% sanktioniert, sind nach althergebrachtem römischen ius civile nicht klagbar. Erst das neuere prätorische Recht findet einen Weg, die Kreditpraxis des griechischen Mittelmeerraums in die römische Prozess- und Haftungsordnung zu implementieren: die actio de pecunia constituta. Die vorliegende Arbeit analysiert die…mehr

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Produktbeschreibung
Zentrale Verpflichtungsgründe des römischen Kreditrechts sind die Auszahlung eines Darlehens und das förmliche Schuldversprechen (stipulatio). Formlose Zusagen über die Rückzahlung eines Darlehens, die eine vielfach belegte griechische Urkundengestaltung mit einem Strafzuschlag von 50% sanktioniert, sind nach althergebrachtem römischen ius civile nicht klagbar. Erst das neuere prätorische Recht findet einen Weg, die Kreditpraxis des griechischen Mittelmeerraums in die römische Prozess- und Haftungsordnung zu implementieren: die actio de pecunia constituta. Die vorliegende Arbeit analysiert die technische Umsetzung, die systematischen Auswirkungen und die praktische Tragweite dieser «Hellenisierung», die sich in der Mittleren Republik vermuten lässt.

Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.

Autorenporträt
Johannes Platschek wurde im Jahr 2003 von der Juristischen Fakultät der Universität München promoviert und habilitierte sich dort 2009. Von 2009 bis 2012 war er Inhaber eines römischrechtlichen Lehrstuhls an der Universität Göttingen. Seit 2012 ist er Universitätsprofessor für Römisches Recht, Romanistische Fundamente der modernen Rechte und Antike Rechtsgeschichte an der Universität Wien.