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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristisches Seminar), Veranstaltung: Seminar im Internationalen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Prinzip der Meistbegünstigung (MFN) (Art. I des GATT) ist eine der Grundlagen der multilateralen Handelsordnung wie sie im Regelwerk der WTO institutionalisiert wurde. Doch gibt es zahlreiche Ausnahmen von diesem Prinzip - legitimiert oder nicht- legitimiertso dass nach einigen Schätzung ca. 25% des Welthandels in einem…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 15 Punkte, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Juristisches Seminar), Veranstaltung: Seminar im Internationalen Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Prinzip der Meistbegünstigung (MFN) (Art. I des GATT) ist eine der Grundlagen der multilateralen Handelsordnung wie sie im Regelwerk der WTO institutionalisiert wurde. Doch gibt es zahlreiche Ausnahmen von diesem Prinzip - legitimiert oder nicht- legitimiertso dass nach einigen Schätzung ca. 25% des Welthandels in einem mehr oder weniger diskriminierendem Rahmen abla ufen 1 . Eine der wichtigsten Ausnahmen i nnerhalb des Regelwerks sind die Regeln für Regionale Handelsabkommen (RTA) in Form von Zollunionen (ZU) oder Freihandelszonen (FTA) oder entsprechenden Interimsabkommen (Art. XXIV GATT, Art. V GATS). Hier wird versucht, dem Streben der Staaten, regionale Integration zu nutzen, einen Rahmen zu geben, so dass die multilaterale Ordnung durch diese Abkommen nicht gefährdet wird, und dass Drittstaaten keine tiefgehenden Nachteile aus regionaler Integration anderer Staaten erfahren. Doch tatsächlich bleibt das Verhältnis von WTO und Regionalen Wirtschaftszonen häufig im Dunkeln und es ergeben sich wirtschaftliche, p olitische und v.a. auch rechtliche Spannungslagen zwischen den unterschiedlichen Rechtsordnungen. In dieser Arbeit soll zunächst das Phänomen des Regionalismus und seiner Ausdehnung im vergangenen Jahrzehnt und über die Jahrtausendwende hinaus kurz in seiner Entwicklung und seiner Motivation beschrieben werden sowie die politischen, wirtschaftlichen und systemischen Effekte und Probleme für das multilaterale Handelssystem in Auszügen - eine abschließende Erörterung ist in diesem Rahmen natürlich nicht möglich. Im Anschluss daran sollen die institutionellen Rahmenbedingungen in der WTO und die rechtliche Kompatibilität der RTAs mit dem WTO-Regelwerk sowie der Umstand, dass die jetzigen Regelungen scheinbar nicht ausreichend sind, um die Kompatibilität der beiden Rechtsordnungen tatsächlich sicherzustellen. Dies soll anhand der ergangenen Rechtsprechung im Falle "Türkei - Te xtilien" der WT- Streitschlichtungsorgane vorgestellt werden. Abschließend werden Reformmöglichkeiten - und vorschläge betrachtet, welche eine zukünftige Gefährdung des multilateralen Systems durch die Proliferation von RTAs vermeiden sollen.

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