Examensarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Musik - Sonstiges, Note: 1,7, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Musikdidaktik), Sprache: Deutsch, Abstract: Schüler auf ihrem Wissensstand abzuholen und möglichst handlungsorientiert Wissen und Fähigkeiten zu erweitern ist eine der Empfehlungen für guten Unterricht. Der aufbauende Musikunterricht, der beim Klassenmusizieren mit Orchesterinstrumenten notwendig wird, beginnt im speziellen Fall der Bläserklassen mit dem Vorstellen der Instrumente. Mit dem gemeinsamen Erlernen der ersten Töne und der Grundlagen des (gemeinsamen) Musizierens, für das kein Vorwissen benötigt wird, aber durchaus von den Schülern eingebracht werden kann, wird eine gemeinsame Arbeitsbasis geschaffen, die im Folgenden erweitert werden soll. Zu welchem Wissen und welchen Fähigkeiten dieser Unterricht führen soll, muss jedoch zunächst geklärt werden. Hierbei hilft der aktuelle Lehrplan4 des Faches Musik, der als ersten konkreten Ansatzpunkt der Ziele des allgemeinbildenden Musikunterrichts "Produktion und Reproduktion von Musik" nennt. "Erwerb, Aufbau und Speicherung musikalischen und musikbezogenen Wissens [verspricht] nur auf Basis musikalischen Handelns Erfolg und Nachhaltigkeit"5, sodass das Klassenmusizieren mit Orchesterinstrumenten einen richtigen Weg einzuschlagen scheint. Das zurzeit bei Eltern, Schülern und Lehrern angesehene Unterrichtskonzept kann aber auch einige im Lehrplan vorgesehene Bestandteile des Musikunterrichts, wie beispielsweise Bewegung/Tanz, szenisches Spiel oder Computermusik nicht abdecken. Das "Synonym für einen zugleich musik- und schülerorientierten Unterricht, während rezeptions- oder gesprächsorientierten Lehr-Lernverfahren leicht der Verdacht der Theorielastigkeit und Lebensferne anhaftet"6, soll also nicht den ganzen Musikunterricht bestimmen, sondern ihn ergänzen und auflockern. Theorie sollte jedoch bei der am Gymnasium ausgebildeten Schülerschaft nicht abgetan, sondern als Hintergrundwissen für das Verständnis von Musik genutzt werden können und damit nicht als lebensfern aus dem Unterricht verbannt werden.
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