Die Verbandsklagen-Richtlinie der Europäischen Union muss bis zum 25.12.2022 umgesetzt werden. Der Autor plädiert für eine Umsetzung mittels Weiterentwicklung der Musterfeststellungsklage (MFK) und unterbreitet konkrete Vorschläge auch zu den zentralen Problembereichen der MFK. So soll die Klagebefugnis auf den Radius des Verbandsklagenrechts ausgeweitet werden. Das Problem rechtlichen Gehörs der Anmelderschaft wird mittels einer asymmetrischen Bindungswirkung des MFU gefunden und zahlreiche damit zusammenhängende Fragen geklärt. Zu dem von der Richtlinie vorgegebenen unmittelbaren Leistungszugang entwickelt der Autor im Zielkonflikt zur Effektivität und zum Missbrauchsschutz ein flexibles, den Einzelfall Rechnung tragendes Konzept.
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