Die Betonung des Einklangs von Ökonomie, Ökologie und Sozialem nimmt stetig zu: Unter Anbetracht schwindender Ressourcen, steigender Armut, Klimaerwärmung und einer rasant wachsenden Weltbevölkerung, sollen Unternehmen ihre Rolle als 'Weltbürger' ernst nehmen und Verantwortung nicht nur für das finanzielle Wohlergehen der Anteilseigner, sondern auch für das Wohlergehen der Gesellschaft und der Umwelt übernehmen. Eine große Rolle bei der Entwicklung in diese neue Richtung spielt dabei die Vergütung von Führungskräften. Um Bewusstsein zu schaffen für die ökologische und soziale Verantwortung der Unternehmen, sollen Ziele und Leistungen in die Vergütung des Top-Managements Eingang finden. Der Gesetzgeber in Deutschland hat zu diesem Zweck im Jahr 2009 eine Änderung des Aktiengesetztes unter dem Namen Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG) beschlossen. Diese legt fest, dass 'die Vergütungsstruktur bei börsennotierten Gesellschaften auf eine nachhaltige Unternehmensentwicklung auszurichten ist. Variable Vergütungsbestandteile sollen daher eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben.'. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, was genau das VorstAG bisher in den Vorstandsvergütungen der im Deutschen Aktienindex (DAX) notierten Konzerne bewirkt hat. Inwiefern hat das Gesetz Einfluss auf Struktur und Höhe der Vorstandsvergütungen genommen und wird Nachhaltigkeit im Sinne von Ökonomie, Ökologie und Sozialem auch vergütet?
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