Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich BWL - Wirtschaftspolitik, Note: 2,0, Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Institut für Volkswirtschaftslehre, insbesondere Wirtschaftspolitik), Veranstaltung: Seminar Beihilfen Regelung in der Europäischen Union, Sprache: Deutsch, Abstract: Neben finanziellen Beihilfen betreiben Staaten weitere Handlungen und Maßnahmen, durch die Industrie und ihre Entwicklung beeinflusst werden. Beispielsweise gründete Frankreich als Reaktion auf die Selbstdiagnose einer mangelnden Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der zukunftsträchtigen Hochtechnologie Anfang dieses Jahres die "Agentur zur Förderung der industriellen Innovation". Eine interdisziplinäre Förderung von für den "Massenmarkt der Zukunft" tauglichen Innovationen durch Beihilfen bzw. rechts- oder handelspolitischen Maßnahmen ist das erklärte Ziel der Agentur. Auch die jüngsten Veröffentlichungen der Europäischen Union (EU) belegen, dass Industriepolitik aus Europa und seinen Staaten nicht wegzudenken ist. In ihrer Pressemitteilung vom 5. Oktober 2005 proklamiert die Europäische Kommission (KOM) eine neue Ausrichtung der europäischen Industriepolitik für das Verarbeitende Gewerbe. Die Neuorientierung umfasst neben sieben sektorübergreifenden Initiativen bspw. zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit oder der industriellen Forschung und Innovationen auch sieben neue sektorspezifische Maßnahmen für u.a. die Pharmazie und die chemische wie auch biotechnische Industrie. Industriepolitik steht im Mittelpunkt rivalisierender politischer und wirtschaftlicher Interessenslagen. In Abhängigkeit von ihrer Grundauffassung über wirtschaftspolitische Leitbilder fordern Ökonomen liberale Konzepte politischmarktwirtschaftlicher Rahmensetzung oder befürworten interventionistische Eingriffe, um den Erhalt, die Anpassung oder Wachstumsförderung der Industrie zu erreichen. Aus diesem Konflikt entsteht für die Industriepolitik folgendes Dilemma: "Industriepolitik ... steht ... in einem Spannungsverhältnis. Einerseits wird aufgrund der marktwirtschaftlichen Wettbewerbsordnung ein Bedarf für Industriepolitik gar nicht oder nur sehr eingeschränkt gesehen, andererseits werden unterschiedliche Probleme der Industrieunternehmen, Marktversagen u.a. als Argumente für Industriepolitik vorgebracht." Darüber hinaus besteht Konfliktpotenzial über die industriepolitischen Kompetenzen und Zuständigkeiten innerhalb der Union und ihren nationalen Mitgliedsstaaten, zu dessen Auflösung eine genaue Beleuchtung des Subsidiaritätsprinzips notwendig ist.
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