Bei den Betriebskosten sind Auseinandersetzungen zwischen Vermietern und Mietern oft vorprogrammiert. Schließlich machen die Nebenkosten für den Mieter mittlerweile einen beachtlichen Teil der Gesamtmiete aus. Und wegen der drastisch gestiegenen Energiepreise werden die Betriebskosten steigen. Viele Mieter müssen deshalb mit erheblichen Nachzahlungen rechnen. Vermieter können daher davon ausgehen, dass der Mieter bei der nächsten Betriebskostenabrechnung - oft auch als »Nebenkostenabrechnung« bekannt - schon etwas genauer hinschauen wird, welche Kosten als Nebenkosten gezahlt werden müssen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass von verschiedener Seite immer wieder suggeriert wird, dass jede zweite oder dritte Abrechnung vom Vermieter fehlerhaft ausgestellt wird. Es lohnt sich also als Vermieter, über die gesetzlichen Abrechnungsregelungen Bescheid zu wissen und darauf zu achten, dass die Betriebskostenabrechnung der rechtlichen und wirtschaftlichen Überprüfung des Mieters Stand hält. In diesem Ratgeber erhalten Sie als Vermieter Antworten u.a. auf folgende Fragen: - Wann und in welchem Umfang darf ich Nebenkosten auf den Mieter umlegen? - Wann kann ich die Betriebskosten als Pauschale oder Vorauszahlungen umlegen? - Welche »kalten« und »warmen« Nebenkosten darf ich abrechnen? - Nach welchem Verteilerschlüssel kann ich die »kalten« Betriebskosten abrechnen? - Auf was muss ich bei der verbrauchsabhängigen Abrechnung der "warmen" Betriebskosten achten? - Was muss ich bei der Abrechnung von Kosten von leerstehendem Wohnraum berücksichtigen? - Über welchen Abrechnungszeitraum werden Betriebskosten abgerechnet? - Welche Abrechnungsfrist muss ich beachten? - Welchen inhaltlichen und formellen Anforderungen muss eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung entsprechen? - Innerhalb welcher Frist und mit welcher Begründung kann der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung geltend machen? - Was ist die »CO2-Abgabe« und wer muss sie zahlen? - Wann und mit welchen Fristen muss ich Rückzahlungen an den Mieter leisten?
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