Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 13 Punkte;, Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät), Sprache: Deutsch, Abstract: inem Urteil vom 3. Juli 2008 hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgrichts (BVerfG) das Phänomen des so genannten negativen Stimmgewichts für verfassungswidrig erklärt, da es gegen die Wahlgrundsätze der Gleichheit und der Unmittelbarkeit nach Art. 38 I GG verstoße.1 BVerfG verpflichtet den Gesetzgeber, spätestens bis zum 30. Juni 2011 eine verfassungsgemäße Novellierung zu beschliessen. Aus diesen Hintergründe ist es besonders interessant und relevant, die Entscheidungsgründen des BVerfGE und in denen erwähnten, auch neu gefassten verfassungsrechtliche Thesen zu analysieren. Besonders deswegen, dass weil die Richter für ein neues Wahlrecht eine Frist bis zum Juni 2011 eingeräumt haben, kann die nächste Bundestagwahlen mit verfassungswidrigen Bundeswahlgesetz (BWG) durchgeführt werden, was auch bis heute als ein Objekt der scharfen Kritik geblieben ist.2 In dieser Hinsicht, bezieht sich die Seminararbeit die Entscheidungsgründen des Urteils des Zweiten Senats des BVerfG vom 3. Juli 2008 und die verfassungsrechtlichen Problematik der Überhangmandate. Die Arbeit beginnt mit der allgemeinen Beschreibung der Leitmotive der BVerGE. Im nächsten Abschnitt sind die Grundtypen der Wahlsysteme und deutsches Wahlrecht kurz vorgestellt. Dabei sind die Begriffsdefinitionen der "Überhangmandate" erläutert, auch die Ursachen, Entstehensbedingungen und Arten der Überhangmandate zusammengefasst und beschrieben. Im vierten Abschnitt sind detalisiert die Entscheidungs- und Erwägungsgründe der BVerfGE und die Beseitigungsmöglichkeiten des Broblems. Zum Schluss sind die Ergebnisse der Seminararbeit zusammengefasst. [1Gröpl, Christoph, NJW - Editorial 2008, Heft 30, S. 1.; 2 http://www.stern.de/politik/deutschland/:%DCberhangmandate-SPD-Wahlrecht-%E4ndern/654862.html.]
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