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Der diskriminierungsfreie Netzzugang auf dem Strommarkt ist nach wie vor ein heikles Thema. Zwar schauen die Kartellbehörden den Stromversorgern - die eigentlich schon durch eine Verbändevereinbarung gebunden sind - auf die Finger, um wettbewerbsbehindernde Praktiken zu unterbinden. Dennoch funktioniert der Wettbewerb nicht wie erwünscht. Die Autoren skizzieren die rechtlichen Grundlagen der derzeitigen Regelung, ihre Entstehung und Wirkungsweise. Dabei kommen sie zu dem Schluß, daß ein staatlicher Regulierer vorzuziehen wäre.
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