Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Jura - Medienrecht, Multimediarecht, Urheberrecht, Note: 17 Punkte (von 18), Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Institut für Staats- und Verwaltungsrecht), Veranstaltung: Seminar im Umwelt-, Energie- und Wirtschaftsrecht, WS 2001/2002, Sprache: Deutsch, Abstract: Die nahezu vollständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in Deutschland vollzog sich zum 1. Januar 1998. An diesem Datum erlosch mit dem Außerkrafttreten des Fernmeldeanlagengesetzes das ausschließliche Recht der Deutschen Telekom AG, Sprachtelefondienst1 anzubieten. An die Stelle des FAG trat nun endgültig das Telekommunikationsgesetzes (TKG), das bereits seit dem 1. August 1996 verschiedene Teile des alten Postmonopols zu Fall gebracht hatte. Ein wesentlicher Aspekt der neuen Marktsituation ist, daß nun auch private Firmen, die die gesetzlichen Regelungen erfüllen, einen Zugang zum öffentlichen Telefonnetz bereitstellen dürfen. Da in einem pluralistischen Markt die Summe aller Anschlüsse jedoch unterschiedlichen Netzbetreibern zugeordnet ist, bedarf es für die Interoperabilität der einzelnen Netze Lösungen, die die Erreichbarkeit und Kommunikation zwischen diesen gewährleisten. Andernfalls könnte jeder Teilnehmer nur mit Kunden seines Netzbetreibers telefonieren - eine vernünftige Sicherung der Erreichbarkeit wäre nicht mehr gewährleistet. Mit der Möglichkeit des Netzzugangs im Allgemeinen und der Netzzusammenschaltung im Speziellen hat das TKG jedoch die rechtliche Grundlage für eine weitgehend problemlose Kommunikation zwischen den verschiedenen Netzen geschaffen. Die Einzelheiten dieser Regelungen sollen in der folgenden Arbeit herausgearbeitet werden. [...]
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