Regulierung im Energiebinnenmarkt Die seit dem Ende der 1990er Jahre von der Europäischen Gemeinschaft maßgeblich betriebene Öffnung des Strommarktes für den Wettbewerb hat die Schaffung eines voll funktionierenden Elektrizitätsbinnenmarktes zum Ziel. Jüngst wurden zu diesem Zweck die klassischen Regulierungsinstrumente durch das Dritte Energiebinnenmarktpaket verschärft und erweitert. Liberalisierung des Strommarktes Die Liberalisierung des Strommarktes gestaltet sich nach wie vor schwierig, insbesondere wegen der beachtlichen Systemunterschiede, die die Organisations- und Rechtsstrukturen in der Energiewirtschaft der Mitgliedstaaten seit jeher aufweisen. Es verwundert daher nicht, dass die Liberalisierung der Strommärkte von beachtlichen Widerständen und einer protektionistischen Haltung auf Ebene der Mitgliedstaaten begleitet wurde und wird. »Service public« contra »Daseinsvorsorge« Solche Tendenzen zeigen sich etwa in Frankreich, wo das Leitbild der Energieversorgung als service public tief verwurzelt ist. Im Gegensatz dazu hat sich in Deutschland das Verständnis von der »Daseinsvorsorge« als allein vom Staat zu gewährende Aufgabe gewandelt; Daseinsvorsorge kann bis zu einem gewissen Grad auch von privaten, im Wettbewerb stehenden Unternehmen erbracht werden. Strukturunterschiede im Vergleich Die Verfasserin vergleicht die Strukturunterschiede der Netzzugangsregulierung im Stromsektor in Deutschland und Frankreich und liefert neue Einblicke und Erkenntnisse. Zum einen betrifft dies die tatsächliche Umsetzung und praktische Wirksamkeit der Vorgaben aus Brüssel. Zum anderen sind die unterschiedlichen Lösungsansätze und Strategien hinsichtlich existierender Problembereiche in der deutschen wie der französischen Rechtsordnung von Interesse.
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