Seit dem 1. April 2003 gelten neue Bestimmungen bei der geringfügigen Beschäftigung von Arbeitnehmern. (7) , (8) Durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze auf 400 Euro und den Entfall der Stundenbegrenzung können Unternehmer flexibler auf betriebliche Gegebenheiten reagieren und saisonale Engpässe besser überbrücken. (1) , (9) Für die Zukunft rechnen Experten mit bis zu 1,7 Millionen neuen geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen, wobei jedoch befürchtet wird, dass reguläre Arbeitsplätze zu Gunsten der neuen Vergütungsmodelle gestrichen werden. (4) , (7)
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