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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Neuere Entwicklungen im Europäischen Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union (EU) ist ein vertraglich begründeter Staatenverbund, der eine sich im kontinuierlichen europäischen Integrationsprozess befindliche politische Gemeinschaft "sui generis" darstellt. Ursprünglich aus sechs Gründungsstaaten bestehend, umfasst die EU mittlerweile 27 Mitgliedstaaten, die einen…mehr

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Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 13 Punkte, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Neuere Entwicklungen im Europäischen Sozialrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union (EU) ist ein vertraglich begründeter Staatenverbund, der eine sich im kontinuierlichen europäischen Integrationsprozess befindliche politische Gemeinschaft "sui generis" darstellt. Ursprünglich aus sechs Gründungsstaaten bestehend, umfasst die EU mittlerweile 27 Mitgliedstaaten, die einen organisierten wirtschaftlichen und politischen Kooperationsverbund bilden. Die Geburtsstunde europäischer Integrationspolitik bildete die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS; auch Montanunion) im Jahre 1952, eine vorwiegend an wirtschaftlichen Aspekten orientierte westeuropäische Zusammenarbeit. Am 26. März 1957 unterzeichneten die Teilnehmer der EGKS - Westdeutschland, Frankreich, Italien und die Beneluxstaaten - die Römischen Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Die Motive des Zusammenschlusses waren zunächst vorwiegend wirtschaftlicher Natur. Auch wenn sich die Gründungsstaaten von Beginn an bemühten, dem "Projekt Europa" ein soziales Gesicht zu verleihen, konnte sich die Sozialpolitik auf Gemeinschaftsebene nur sehr beschränkt entfalten. Mit fortschreitender Integration kam es auch zur Europäisierung der Sozialpolitik. Um die wirtschaftlichen, sozialen und regionalen Divergenzen innerhalb Europas auszugleichen, entwickelte die Staatengemeinschaft in den sechziger Jahren die europäische Strukturpolitik, unter der man die gezielte Förderung der Wirtschaft in rückständigen Gebieten versteht. Die vier Strukturfonds bilden das Kernstück der Strukturpolitik. Zu ihnen gehören der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE), der Europäische Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft (EAGFL), das Finanzinstrument zur Ausrichtung der Fischerei (FIAF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Der ESF war als einziger der vier Strukturfonds von Anfang an als feste Grundlage im Vertrag über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft normiert. Die vorliegende Arbeit bietet zunächst einen kurzen Überblick über die Bedeutung und historische Entwicklung des Europäischen Sozialrechts, sodann eine ausführlichere Darstellung der europäischen Strukturpolitik. Der inhaltliche Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Untersuchung und Analyse des Europäischen Sozialfonds und der Frage nach seiner Entstehung, seiner Instrumente, seiner Finanzierung und Wirkung.

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