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Inhaltsangabe:Einleitung: Der Markt für Steuerberatung boomt, gleichzeitig ist die die Attraktivität des steuerberatenden Berufs ungebrochen. So ist die Anzahl der zugelassenen Steuerberater in Deutschland im vergangenen Jahr erneut. So verzeichneten die 21 deutschen Steuerberaterkammern zum 1.1.2006 insgesamt 79.110 Mitglieder. Gegenüber der Vorjahreszahl von 77.020 zugelassenen Steuerberatern entspricht dies einem Anstieg um 2,71 Prozent. Das Berufsbild des Steuerberaters ist seit einigen Jahren einem deutlichen Wandel ausgesetzt. Strukturell manifestiert sich dieser Wandel durch die…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltsangabe:Einleitung: Der Markt für Steuerberatung boomt, gleichzeitig ist die die Attraktivität des steuerberatenden Berufs ungebrochen. So ist die Anzahl der zugelassenen Steuerberater in Deutschland im vergangenen Jahr erneut. So verzeichneten die 21 deutschen Steuerberaterkammern zum 1.1.2006 insgesamt 79.110 Mitglieder. Gegenüber der Vorjahreszahl von 77.020 zugelassenen Steuerberatern entspricht dies einem Anstieg um 2,71 Prozent. Das Berufsbild des Steuerberaters ist seit einigen Jahren einem deutlichen Wandel ausgesetzt. Strukturell manifestiert sich dieser Wandel durch die Zusammensetzung der Branche. Denn während die Zahl der Steuerberaterpraxen im vergangenen Jahr um 1,80 Prozent auf 45.665 gestiegen ist, verzeichneten insbesondere die Steuerberatungsgesellschaften mit einer Steigerungsrate von 2,84 Prozent ein deutliches Wachstum. Insgesamt machen sie mittlerweile mit 7.129 einen Anteil von 15,61 Prozent der Gesamtpraxen aus. Darüber hinaus drückte sich der Wandel vornehmlich darin aus, dass sich die der Tätigkeitsbereich der Steuerberater immer mehr von den im Steuerberatungsgesetz (StBerG) und der dazugehörigen Durchführungsverordnung geregelten Inhalten der Tätigkeit entfernt. So beschreibt § 33 StBerG diese Inhalte wie folgt: ¿Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften haben die Aufgabe, im Rahmen ihres Auftrags ihre Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitung ihrer Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten Hilfe zu leisten. Dazu gehören auch die Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit sowie die Hilfeleistung bei der Erfüllung von Buchführungspflichten, die auf Grund von Steuergesetzen bestehen, insbesondere die Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtliche Beurteilung¿. Allerdings sind die Steuerberater immer mehr gezwungen, von ihrer angestammten Dienstleistung, der Erstellung der Steueranmeldung und der Erstellung der Finanzbuchhaltung auf Beratungsdienstleistungen überzugehen, die insgesamt als betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung beschrieben werden können. Nach DUESING/BLUM lässt sich diese Entwicklung auf die folgenden beiden Ursachen zurückführen: ¿Die Zahl der potenziellen Auftraggeber vor allem im Bereich Handel und Handwerk ist spürbar rückläufig. Jedes leer stehende Ladenlokal ist ein potenzieller Auftraggeber weniger. Viele mittelständische [...]

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