Diplomarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Controlling, Note: 1,3, Fachhochschule Kiel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die internationale Rechnungslegung befindet sich seit einigen Jahren in einem grundlegenden Wandel. Die Ursache dieser Entwicklung ist auf den Anfang der 90er Jahre zurückzuführen, als die Daimler Benz AG als erstes deutsches Unternehmen ihre Wertpapiere an einer US-amerikanischen Börse platzierte. Durch das "Listing" an der "New York Stock Exchange" (NYSE) verschaffte sich die Daimler Benz AG Zugang zu einem der weltweit attraktivsten Kapitalmärkte. Die amerikanische Börsenaufsicht "Securities and Exchange Commision" (SEC) war jedoch nicht bereit, die deutschen Konzernabschlussvorschriften nach Handelsgesetzbuch (HGB) anzuerkennen und verlangte von der Daimler Benz AG einen Abschluss nach den US-amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften "United States Generally Accepted Accounting Principles" (US-GAAP). Die doppelte Abschlusserstellung stellte für deutsche und andere europäische Unternehmen einen erheblichen Mehraufwand dar. Diese unbefriedigende Lösung führte bereits Mitte der 90er Jahre zu einem Umdenken in Europa in Bezug auf die internationale Rechnungslegung. Deshalb ist es wichtig, dass es im Zusammenhang mit einer globalen Wirtschaft eine international einheitliche Rechnungslegungsvorschrift gibt. Nur eine international anerkannte einheitliche Norm kann eine reibungslose Informationsversorgung der Beteiligten gewährleisten und dadurch die Kapitalbeschaffung effizienter gestalten. Die Grundlage hierfür wurde mit der Entwicklung der "International Financial Reporting Standards" (IFRS) durch das "International Accounting Standards Board" (IASB) geschaffen. Der deutsche Gesetzgeber hat mit der Verabschiedung des Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetzes (KapAEG) von 1998 erstmals auf die Internationalisierung der deutschen Konzernrechnungslegung reagiert. Die hiermit verbundene Einführung des §292 a HGB räumte kapitalmarktorientierten Unternehmen das Wahlrecht ein, anstatt eines Konzernabschlusses nach HGB einen nach international anerkannten Rechnungslegungsgrundsätzen aufgestellten Konzernabschluss mit befreiender Wirkung einzureichen. Dieser Paragraph wurde mit der Verabschiedung des Bilanzrechtsreformgesetzes (BilReG) im Jahr 2004 vollständig aufgehoben. Diese Verpflichtung führte zu einer deutlichen Aufwertung der IFRS in der EU und war ein wesentlicher Schritt in Richtung eines weltweit einheitlichen Rechnungslegungssystems.
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