Bachelorarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Für eine Vielzahl von Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, stellen sich in der heutigen Zeit diverse Fragen betreffend der Umsetzung der Vorschriften des internationalen Standardsetters, dem Interantional Accounting Standards Board. Die in diesem Zusammenhang hervorzuhebende Problematik betrifft die Bilanzierung von Finanzinstrumenten. Der Ansatz und die Bewertung dieser Finanzinstrumente werden in den IFRS momentan durch die Standards IAS 32 und IAS 39 geregelt. Doch eben bei der Anwendung dieser Standards kommt es bei den bilanzierenden Unternehmen aufgrund der Komplexität der Vorschriften zu Problemen und einem erhöhten Mehraufwand. Nach der endgültigen Verabschiedung des IAS 39 durch die EU Kommission kam die Diskussion bezüglich der gültigen Bilanzierungsvorschriften für Finanzinstrumente allerdings nicht zum Erliegen. Besonders bedingt durch die weltweite Krise der Finanzmärkte geriet der IAS 39 abermals in die Kritik. So proklamierten eine Reihe von Wirtschaftswissenschaftlern, Praktikern und vor allem Politikern die These, dass der in den Vorschriften des IAS 39 enthaltene Ansatz der Fair-Value Bewertung von finanziellen Vermögenswerten einen entscheidenden Anteil am Ausbruch und der Ausweitung der Finanzmarktkrise trage. Dabei wurde vor allem von der Politik Druck gegenüber dem IASB ausgeübt, die bestehenden Regelungen zu überarbeiten. Dieser Umstand wurde zum Anlass genommen, die Ablösung des IAS 39 durch die Entwicklung eines neuen Standards einzuleiten. Dabei gliedert sich die Umstellung auf den neuen Standard IFRS 9 in die drei Phasen Klassifizierung und Bewertung, außerordentliche Abschreibungen und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften, wobei die erste Projektphase bereits am 12. November 2009 durch die Veröffentlichung des IFRS 9 durch das IASB abgeschlossen wurde. Die verpflichtende Anwendung der Vorschriften des IFRS 9 ist für alle nichteuropäischen Unternehmen auf den 01. Januar 2015 terminiert. Ab wann in diesem Zusammenhang auch die Unternehmen in der EU verpflichtet werden die neuen Vorschriften anzuwenden bleibt offen, da das EFRAG beabsichtig, die Ratifizierung der Vorschriften des IFRS 9 erst dann durchzuführen, wenn das Reformprojekt der Bilanzierung von Finanzinstrumenten vollständig abgeschlossen ist. Für die anwenden Unternehmen stellt sich dabei die Frage, ob durch die Schaffung des IFRS 9 eine Reduzierung der Komplexität der Vorschriften erreicht wurde. Dies soll auch das zentrale Thema der vorliegenden Arbeit sein.
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.