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Rosalie Koolhoven behandelt das niederländische Bereicherungsrecht anhand der Voraussetzungen des Artikels 6:212 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem der Schadensersatzanspruch im Mittelpunkt steht. Die offene Norm des Bereicherungsrechts zählt zu den undurchsichtigsten Kapiteln des Schuldrechts, insbesondere weil das Verhältnis zum Recht der ungeschuldeten Leistung in Mehrparteienverhältnissen unklar ist – im niederländischen Recht ist es als Restitutionsklage strikt getrennt vom bereicherungsrechtlichen Schadensersatzanspruch. Der bereicherungsrechtliche…mehr

Produktbeschreibung
Rosalie Koolhoven behandelt das niederländische Bereicherungsrecht anhand der Voraussetzungen des Artikels 6:212 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches, in dem der Schadensersatzanspruch im Mittelpunkt steht. Die offene Norm des Bereicherungsrechts zählt zu den undurchsichtigsten Kapiteln des Schuldrechts, insbesondere weil das Verhältnis zum Recht der ungeschuldeten Leistung in Mehrparteienverhältnissen unklar ist – im niederländischen Recht ist es als Restitutionsklage strikt getrennt vom bereicherungsrechtlichen Schadensersatzanspruch. Der bereicherungsrechtliche Schadensersatzanspruch begründet eine Haftung bei einer Bereicherung, einer Verarmung, einem Kausalverband zwischen diesen und der fehlenden Rechtfertigung der Vermögensverschiebung. Weil die Beschränkung der Haftung von der sogenannten ›redelijkheid‹ eher unklar ist, untersucht die Autorin auf der Suche nach den Grenzen der Haftung insgesamt 200 Fälle aus der Rechtsprechung. Insbesondere werden behandelt: das synallagmatische Verhältnis der Tatbestandsmerkmale und die mögliche Bedeutungen der Kausalitätsvoraussetzung sowie das Verhältnis des Bereicherungsanspruchs zu den weiteren Ansprüchen im System der freien Anspruchskonkurrenz.
Autorenporträt
Dr. Rosalie Koolhoven studierte in Nijmegen und Coimbra, arbeitete in den Niederlanden, Frankreich und Luxemburg und schrieb ihre Dissertation während ihrer Tätigheit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am European Legal Studies Institute in Osnabrück. Sie ist seit 2010 Assistent Professor an der Rijksuniversiteit Groningen (Niederlande), Fachbereich Privatrecht.