Karl-Otto Apel und Jürgen Habermas haben die Diskursethik gemeinsam als neues Paradigma der praktischen Philosophie konzipiert. Es blieb Work in Progress. Beide Autoren setzten von Anfang an unterschiedliche Akzente und erhoben gegen die diskursethischen Entwürfe des jeweils anderen weitreichende Einwände. Habermas hält Apels Anspruch auf Letztbegründung ethischer Grundnormen für uneinlösbar. Er stellt Apels starkem Apriorismus seine Konzeption der "detranszendentalierten" Vernunft gegenüber, die in historisch-kulturellen Lebensformen situiert ist. Habermas vertrat bis zum Ende der 1980er Jahre die These, dass in der Gattungsgeschichte eine Entwicklungslogik der Normativität wirksam sei, die zum Moral- und Rechtsverständnis der neuzeitlichen Aufklärung hinführe. Apel hat sich dieser Position angeschlossen. Habermas selbst problematisiert sie jedoch in seinem diskursethischen Hauptwerk "Faktizität und Geltung" (1992) mit dem Argument, sie gerate in die Nähe geschichtsphilosophischer Spekulation. Seine diskursethische Rechtstheorie in Faktizität und Geltung versteht sich als "Bedeutungsexplikation" der Institutionen und Diskursformen moderner Demokratien. Nach Apel läuft dies auf die Preisgabe universalistischer Begründungsansprüche der Diskursethik hinaus. Die Monographie zeichnet die vielschichtige Auseinandersetzung zwischen Apel und Habermas mit dem Ziel nach, eine vermittelnde Position herauszuarbeiten, die die Idee einer normativen Entwicklungslogik rehabilitiert und in dieser Perspektive die historische Genese normativer Geltung rekonstruiert.