In der Medizin des 21. Jahrhunderts stellen Nosokomiale Infektionen noch immer ein allgegenwärtiges Behandlungsrisiko dar. Der Verfasser erläutert systematisch die vielfältigen Anforderungen an eine standardgerechte infektionspräventive Hygieneorganisation in medizinischen Einrichtungen und analysiert die damit einhergehenden zivilrechtlichen und insbesondere strafrechtlichen Haftungsrisiken. Sowohl die Vorgaben des § 23 des Infektionsschutzgesetzes als auch die Verpflichtung der Behandlungsseite zur Patientenaufklärung über einrichtungsspezifisch erhöhte Infektionsrisiken üben erheblichen Einfluss auf haftungsrechtliche Beweisfragen aus. Ein besonderes Augenmerk legt der Verfasser auf die Verantwortlichkeit patientenferner Entscheider.
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