Die Wertermittlungsverordnung (WertV) wurde 1961 als Urfassung aller Normierungen zur Verkehrswertermittlung erlassen. Seit 1988 erfolgte keine inhaltliche Änderung. Die WertV 88 wird vielfach von verschiedenen Berufsgruppen im Zusammenhang mit verschiedenen Fragestellungen angewendet. Sie findet auch im europäischen Raum Anerkennung. Trotz dieses hohen Stellenwerts erweist sich eine Aktualisierung aufgrund von wirtschaftlichen, demografischen und politischen Veränderungen als notwendig. Hier sind zu nennen der Beitritt der neuen Bundesländer, der Stadtumbau, die "Soziale Stadt", der Wandel der Bevölkerungsstruktur, die stärkere Kapitalmarktorientierung und die Öffnung des internationalen Marktes auch im Immobilienbereich. Ein Gremium mit Vertretern aus den im Sachverständigenbereich tätigen Berufsverbänden, Sachverständigen der Immobilienwirtschaft und -forschung, der Fachbehörden des Bundes und Landes und Sachverständigen der Kommunalen Spitzenverbände wurde von dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Jahr 2007 gebildet, um über eine Novellierung der Verordnung zu beraten. Das Sachverständigengremium legte im Jahr 2008 einen Bericht zur Änderung der WertV 88 vor, der nach einer Überarbeitung am 01. April 2009 vom Bundeskabinett verabschiedet wurde. Der Bundesrat stimmte am 15. Mai 2009 mit einigen Änderungen der Novellierung zu (Bundesrat Drucksache 296/09). Das Kabinett hat am 24. März 2010 eine Novelle der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) beschlossen. Die viel diskutierte Novellierung dieser Verordnung steht unter der Bezeichnung "Immobilienwertermittlungsverordnung" (ImmoWertV) kurz vor ihrem Inkrafttreten. Im Rahmen dieser Untersuchung sollen Gründe und Ziele der Novellierung genannt werden. Hauptsächlich erfolgt eine vergleichende Betrachtung der Vorschriften der WertV 88 und der ImmoWertV. Mögliche Auswirkungen der Änderungen auf die Immobilienbewertung werden angesprochen.
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