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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der bestehenden Problematik eines NPD Verbotverfahrens im Rahmen der Konzeption der Streitbaren Demokratie bleibt festzuhalten, dass durch das Scheitern der Weimarer Republik eine Art Schutzfunktion gegenüber Parteien ins Leben gerufen wurde durch das Streitbarkeitsprinzip der wehrhaften oder Streitbaren Demokratie. Dadurch ergibt sich aber auch die Problematik, wann der Zeitpunkt erreicht ist, um eine Partei zu verbieten. Es gibt…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Didaktik - Politik, politische Bildung, Note: 2,0, Justus-Liebig-Universität Gießen, Sprache: Deutsch, Abstract: Bei der bestehenden Problematik eines NPD Verbotverfahrens im Rahmen der Konzeption der Streitbaren Demokratie bleibt festzuhalten, dass durch das Scheitern der Weimarer Republik eine Art Schutzfunktion gegenüber Parteien ins Leben gerufen wurde durch das Streitbarkeitsprinzip der wehrhaften oder Streitbaren Demokratie. Dadurch ergibt sich aber auch die Problematik, wann der Zeitpunkt erreicht ist, um eine Partei zu verbieten. Es gibt Autoren oder Politiker, die der Meinung sind, dass alleine das Vorhandensein der NPD schon ausreicht, um sie zu verbieten, aber wiederum andere die behaupten, solange von der Partei keine gewaltsamen Mittel zur Bekämpfung der freiheitlich- demokratischen Ordnung eingesetzt werden, gehe keine akute Gefahr von der NPD aus. Wie diese Mittel im Detail aussehen, ist jedoch ebenso unklar wie nicht ausreichend definiert. Eine weitere Problematik sind die formalen Fehler der Antragssteller. Das Bundesverfassungsgericht war bereit das Verbot gegen die NPD zu überprüfen, aber aufgrund der nicht zu Beginn aufgedeckten V-Mann Affäre, scheiterte der Antrag auf formaler und nicht inhaltlicher Ebene. Hätte sich die Bundesorgane um eine völlig transparente Antragstellung bemüht und ihre Quellen von vorne herein offen gelegt, wäre es zu solchen formalen Fehlern nicht gekommen. Der Verlierer dieses gescheiterten Verfahrens ist die Streitbare Demokratie selbst. Sie hat sich ihres schärfsten Mittels bedient und ist letztendlich gescheitert.