Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 2,0, Universität Münster (Geschichte), Veranstaltung: Justiz, Nationalsozialismus und Gesellschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit soll schwerpunktmäßig die Entwicklung des nationalsozialistischen Strafrechts in der Zeit von 1939 bis 1945 untersucht werden. Nach Kriegsausbruch wurde eine Vielzahl strafrechtlicher Gesetze und Verordnungen erlassen, die sich durch eine immense Verschärfung hinsichtlich der angedrohten Rechtsfolgen auszeichnen. Außerdem wurden die Tatbestände weiter gefaßt. Im Zuge der weitergehenden Politisierung des Strafrechts wurden etliche neue Tatbestände geschaffen, die vielfach mit drakonischen Strafen geahndet wurden. Welche Intention verfolgte der Gesetzgeber mit den Gesetzesnovellen bzw. mit der Androhung höherer Strafen? Wurde die Verschärfung aufgrund der sich immer bedrohlicher entwickelnden Kriegslage vorgenommen, oder diente die Radikalisierung einer planvollen Bekämpfung mißliebiger Personenkreise, die aus ideologischen Gründen erfolgte? Diese Fragestellung wird auf der Grundlage einer Auswahl von Sekundärliteratur und anhand zeitgenössischer Äußerungen und Publikationen von nationalsozialistischen Juristen diskutiert. Zu beachten ist auch die Tatsache, daß die Schaffung eines nationalsozialistischen Strafgesetzbuches in den 30er Jahren heiß diskutiert, aber auf die ,,Zeit nach dem Kriege" verschoben wurde. Daher wird untersucht, inwieweit die strafrechtlichen Neuerungen der Kriegsjahre als wegweisend für ein nationalsozialistisches Strafgesetzbuch angesehen werden können. Um die Leitfrage angemessen zu beantworten, sollen sowohl die während der Kriegsjahre erlassenen Gesetze, als auch die Lenkung der Justiz im Sinne des Regimes thematisiert werden. Lassen sich die Strafrechtsvorschriften aufgrund der Quellenlage noch sehr gut erschließen, so fällt eine Beurteilung der praktischen Umsetzung der Strafverfolgung und Urteilsfindung schwerer. Einschlägige Akten und Unterlagen sind vielfach vernichtet worden oder fielen den Kriegswirren zum Opfer, so daß selbst eine abschließende Schätzung der während der NS-Zeit gefällten bzw. vollstreckten Todesurteile relativ spekulativ bleibt, da sie sich auf Hochrechnungen stützen muß1. Im Zuge der Politisierung und Radikalisierung des Strafrechts, die zwar vor Kriegsbeginn schon massiv greifbar ist, in den Kriegsjahren aber eine radikale Steigerung erfuhr, waren neue Institutionen an der Rechtspflege beteiligt. [...] _____ 1 Hirsch, Martin / Majer, Diemut / Meinck, Jürgen (Hrsg.), Recht, Verwaltung und Justiz im Nationalsozialismus.[...]
Dieser Download kann aus rechtlichen Gründen nur mit Rechnungsadresse in A, B, BG, CY, CZ, D, DK, EW, E, FIN, F, GR, HR, H, IRL, I, LT, L, LR, M, NL, PL, P, R, S, SLO, SK ausgeliefert werden.