Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Universität Potsdam (Historisches Institut), Veranstaltung: Nürnberg im späten Mittelalter: Politische Hauptstadt, Wirtschaftszentrum, Kulturmetropole, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits ein Blick auf die jüngsten publizistischen Auseinandersetzungen um die (Selbst-)Definition der Bundeshauptstadt Berlin als "Metropole" zeigt, dass dieser Begriff offenbar nur schwer mit konkreten Inhalten zu füllen ist. Um sich daher der Nürnberger Kirchengeschichte im späten Mittelalter unter dem Gesichtspunkt zuwenden zu können, ob die Stadt eine "religiöse Metropole" jener Zeit war, ist es notwendig, den Begriff zunächst näher einzugrenzen, wie dies Evamaria Engel und Karen Lambrecht in einem begriffsgeschichtlich orientierten Aufsatz versucht haben: "Metropolis" meinte in seiner ersten, ursprünglich antiken Bedeutung "eine ′Mutter-Stadt′ in Hinblick auf die von ihr ausgehenden Neugründungen, aber auch ′Zentrum′ und ′Hauptstadt′ einer Provinz" . Daran anknüpfend habe sich zweitens der kirchenrechtliche Begriff des Metropoliten entwickelt, der als Erzbischof einer Kirchenprovinz vorsteht; eine Metropole wäre damit die Residenzstadt eines Erzbischofs. Schließlich bezeichne der Begriff drittens - losgelöst von seiner Ursprungsbedeutung - Städte, in denen "zentrale Faktoren überregionale Bedeutung qualitativer Art bekommen [...] oder zu einer Region in Beziehung gesetzt werden [...]" . Sofern man einen solchen Metropolenbegriff also auf das mittelalterliche Nürnberg anwenden möchte, ist man zu einer Auseinandersetzung mit diesen drei Definitionsansätzen gezwungen. Der erste Ansatz scheint auf das Mittelalter nur sehr bedingt übertragbar zu sein. Er basiert zu sehr auf einem zentralistischen Herrschaftsbild und dem Modell einer von einer Hauptstadt aus regierten, festgefügten Region ("Provinz"), als dass er der Vielfältigkeit mittelalterlicher Herrschaftsverhältnisse gerecht werden könnte. Wenngleich die Stadt Nürnberg "[ä]hnlich wie die italienischen Stadtrepubliken [ein Territorium besaß], das zudem das größte aller deutschen Reichsstädte war" , so war die Stadt doch selbst innerhalb ihrer eigenen Mauern nicht vollkommen rechtlich autonom, sondern unter anderem abhängig vom König, vom Burggrafen und nicht zuletzt vom Bamberger Bischof.