Bachelorarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,0, Fachhochschule Düsseldorf, Sprache: Deutsch, Abstract: Dieser Arbeit liegt die folgende Forschungsfrage zugrunde: "Welche Bedingungen fördern und/oder limitieren den Nutzen der Inanspruchnahme des Persönlichen Budgets?" Seit dem 1. Januar 2008 besteht in Deutschland ein Rechtsanspruch auf das Persönliche Budget. Durch das Persönliche Budget soll es Menschen mit Behinderung ermöglicht werden, Leistungen zur Teilhabe selbstbestimmt einzukaufen, indem sie statt der bisher gebräuchlichen Sach- und Dienstleistungen einen Geldbetrag zur Deckung ihres Hilfebedarfs erhalten. Die Nutzer/innen nehmen die Position der Arbeitgeber/innen ein und können als Expert/innen in eigener Sache selbst entscheiden, welche Leistungen sie wann, wo und von wem erhalten möchten. Die so gegebene Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Mit der Einführung des neunten Sozialgesetzbuches – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX), in welchem das Persönliche Budget geregelt ist, wurde die rechtliche Grundlage für einen Paradigmenwechsel in der Behindertenhilfe geschaffen. Im Rahmen des Paradigmenwechsels soll das defizitgeprägte Verständnis von Behinderung einem sozialen, ganzheitlichen Verständnis weichen. Im Zentrum steht dabei die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Das Persönliche Budget wird als Ausdruck sowie als Resultat des Paradigmenwechsels in der Behindertenhilfe angesehen. Ausgehend davon greift dieses Forschungsvorhaben die verstärkte Betrachtung der Nutzer/innenperspektive im Rahmen der Selbstbestimmung auf. Der Nutzen ist höchst subjektiv, jedoch in gesellschaftliche und institutionelle Bedingungen eingebunden. Um entsprechend den subjektiven Nutzen sowie die Bedingungen, die diesen strukturieren, bestimmen zu können, wird im Rahmen dieser Forschungsarbeit die Nutzer/innenforschung angewandt. Dieser Forschungsansatz betrachtet die Nutzer/innen als Expert/innen, denen alleine die Zuständigkeit und die Definitionsmacht über den Nutzen der Leistungsform in Bezug auf ihre Lebenssituation zugesprochen wird.