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Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Theorien, Modelle, Begriffe, Note: 1,3, Universität Leipzig (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft), Veranstaltung: Basistheorien-und Modelle der Kommunikationswissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Massenmedien genießen in Deutschland eine herausragende Stellung. Neben der verfassungsmäßig verankerten Freiheit der Massenmedien und dem Verbot ihrer Zensur werden ihnen weitreichende Sonderrechte eingeräumt. Zu erwähnen seien etwa Zugangs- und Lizenzfreiheit, das weitreichende Zeugnisverweigerungsrecht,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Theorien, Modelle, Begriffe, Note: 1,3, Universität Leipzig (Institut für Kommunikations- und Medienwissenschaft), Veranstaltung: Basistheorien-und Modelle der Kommunikationswissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Massenmedien genießen in Deutschland eine herausragende Stellung. Neben der verfassungsmäßig verankerten Freiheit der Massenmedien und dem Verbot ihrer Zensur werden ihnen weitreichende Sonderrechte eingeräumt. Zu erwähnen seien etwa Zugangs- und Lizenzfreiheit, das weitreichende Zeugnisverweigerungsrecht, kurze Verjährungsfristen bei Pressestraftaten und das Verbot des Eingriffs von Verwaltung und Polizei. Das Bundesverfassungsgericht (BverGE) begründet im sogenannten Spiegel-Urteil von 1966 die privilegierte Rechtsstellung der Massenmedien mit der ihnen zugeteilten öffentlichen Aufgabe. Nach Auffassung des höchsten deutschen Gerichtes ist eine unabhängige, von staatlicher Kontrolle freie, regelmäßig erscheinende Presse für die moderne Demokratie unentbehrlich. Sie befähige die/den BürgerIn, politische Entscheidungen zu treffen. Sie sammle, verarbeite und vermittle und wirke damit als orientierende Kraft in der öffentlichen Auseinandersetzung. In der Presse artikuliere sich die öffentliche Meinung und wirke dadurch als orientierende Kraft. Das BverGE versteht die Presse als ständiges Verbindungs- und Kontrollorgan zwischen dem Volk und seinen gewählten Vertretern. Das bedeutet, dass sie eine Vermittlungsfunktion zwischen Politik und BürgerIn einnimmt, dass sie die sich in der Gesellschaft bildenden Meinungen an die Staatsorgane heranträgt und diese befähigt daran ihr Handeln zu messen bzw. auszurichten. Diese Funktionszuweisung an die Massenmedien ist ein Produkt, eine Konsequenz der Mediengesellschaft, einer Gesellschaft, in der Öffentlichkeit ganz entscheidend, in Teilen ausschließlich von den Medien hergestellt wird. Im Rückschluss bedeutet dies, dass es ohne publizistische Medien, die Öffentlichkeit erst ermöglichen, keine Kommunikation zwischen Politik und Gesellschaft geben kann. Dies führt wieder zur Bedeutung und zur privilegierten Stellung der Massenmedien, die als „dienende Freiheiten“ zu verstehen sind.