Studienarbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Sonstiges, Note: 18 Punkte, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Institut für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht), Veranstaltung: Seminar Öffentliche Unternehmen im Wettbewerb, Sprache: Deutsch, Abstract: I. Die Wirtschaftswissenschaften Die Wirtschaftswissenschaften beruhen auf der Überlegung, dass Individuen Träger von Bedürfnissen sind und dass diese Bedürfnisse unendlich groß sind, während die Mittel zur ihrer Befriedigung knapp sind. Zweck allen Wirtschaftens ist es, dieses Spannungsverhältnis so weit wie möglich zu verringern1. Dabei wird gemäß dem "ökonomischen Prinzip" jeder wirtschaftlich denkende Mensch versuchen, einen möglichst großen Erfolg bei möglichst geringem Mitteleinsatz zu erzielen. Während die Betriebswirtschaftslehre den Schwerpunkt ihrer Betrachtung auf dem einzelnen Betrieb und seine Probleme legt, untersucht die Volkswirtschaftslehre vorwiegend gesamtwirtschaftliche Zusammenhänge. Die Finanzwissenschaft wiederum wird als Teil der Volkswirtschaftslehre angesehen. Sie ist die Einzelwirtschaftslehre der staatlichen Körperschaften2. Die primäre Aufgabe der Betriebswirtschaftslehre ist es, für die Wirtschaftlichkeit der Güterprozesse zu sorgen und Güterverschwendung zu vermeiden3. Die Vermeidung von Güterverschwendung ist auch im Bereich öffentlicher Unternehmen wichtig. Die Betriebswirtschaftslehre ist daher zu eng interpretiert, wenn man sie lediglich als Lehre der gewinnmaximierenden Privatunternehmen ansieht. II. Öffentliche Unternehmen und Betriebswirtschaft Aus betriebwirtschaftlicher Sicht ist eine gesonderte "Theorie der öffentlichen Unternehmung" nicht erforderlich. Die betriebswirtschaftliche Theorie der Unternehmung berücksichtigt bereits multivariable Zielsysteme, d.h. den Fall, dass ein Unternehmen verschiedene Ziele gleichzeitig verfolgt. Auch in der privatwirtschaftlichen Realität kann dies durchaus der Fall sein, wie das Beispiel der in der Praxis oft vorliegenden Oligopole zeigt. Aus diesem Grund ist die Einbeziehung wirtschaftspolitischer Ziele in das einzelwirtschaftliche Zielsystem kein prinzipiell gegensätzlicher Fall zum neoklassischen Unternehmensmodell, sondern nur eine realtypische Variante in der Vielfalt von Gestaltungsmöglichkeiten von Zielsystemen in einer Marktwirtschaft4. [...] 1 Bartling/Luzius S. 4. 2 Bartling/Luzius S. 9. 3 Bauer-Schmalenbach, S. 2; Kosiol, S. 19ff, 264ff. 4 Dülfer-Öffentliche Unternehmen, S. 70.
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