Behavioral law hat sich von punktuellen Hinterfragungen innerhalb der ökonomischen Analyse zum Fundament einer Annahmenlehre für die gesamte Rechtswissenschaft entwickelt. Damit Theorie und Praxis rechtlicher Steuerung an den Wissensbestand anknüpfen können, muss man empirisches Schrifttum für juristische Zwecke erschließen. Doch auch das Recht selbst ist aus dem Blickwinkel des Denkens und Handelns von Individuen neu zu befragen. Dabei gibt es weit mehr zu entdecken als seine Konzepte vom psychischen Realbereich: Am Ende geht es um das Funktionieren einer aus menschlichen Urteilen und Entscheidungen zusammengesetzten staatlichen Praxis. Der Band widmet sich diesen Aufgaben exemplarisch für die Kernfächer des öffentlichen Rechts als 'allgemeinen Teil' der rechtlichen Verhaltenssteuerung in Deutschland. Er arbeitet systematisch den Theorienkanon der verhaltenswissenschaftlichen Analyse auf, erschließt Verbindungen innerhalb des Rechtsstoffs und fragt nach neuen Möglichkeiten dogmatischer Konstruktion und Strukturierung. ist Direktor am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Gemeinschaftsgütern, Bonn; Mitglied der Rechts- und staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn.
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