Die Insolvenz der öffentlichen Hand ist inzwischen wieder eine reale Möglichkeit. Denn die finanziellen Mittel juristischer Personen des öffentlichen Rechts wie auch die des Staates selbst sind begrenzt. Kai von Lewinski beschreibt die rechtlichen Regeln, die im Falle einer Zahlungsunfähigkeit der öffentlichen Hand und im Staatsbankrott gelten. Er beginnt bei den Frühformen der finanziellen Krise innerhalb des Haushalts, um dann die selbstständigen unterstaatlichen öffentlichen Rechtsträger in den Blick zu nehmen und schließlich die Zahlungsunfähigkeit des Staates im staatsrechtlichen, bundesstaatlichen, europäischen und internationalen Kontext zu betrachten. Es zeigt sich, dass der Staatsbankrott nicht das Ende des Rechts oder auch nur des Rechtstaats ist, sondern dass das Verwaltungsrecht, das Staatsrecht, das Europa- und das Völkerrecht Regelungen für die rechtliche Bewältigung der Insolvenz der öffentlichen Hand bereithalten. Geboren 1970; Studium der Rechtswissenschaft und später auch der Geschichte in Heidelberg, Berlin (FU) und Freiburg; 2000 Promotion; 2010 Habilitation; Wintersemester 2010/11 Lehrstuhlvertretung an der Universität Bonn.
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