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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Volkswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Kleine Nutzergruppen, wie Kinder und Menschen mit seltenen Leiden, haben es am Arzneimittelmarkt schwer, da es verhältnismäßig wenig Medikamente für sie gibt. Es lohnt sich für Arzneimittelhersteller nicht, Medikamente für diese Nutzergruppen zu erforschen, da die Ausgaben höher sind als für „normale“ Medikamente und die zu erwartenden Einnahmen deutlich geringer. Um nachvollziehen zu können, wodurch…mehr

Produktbeschreibung
Bachelorarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich VWL - Gesundheitsökonomie, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Volkswirtschaftslehre), Sprache: Deutsch, Abstract: Kleine Nutzergruppen, wie Kinder und Menschen mit seltenen Leiden, haben es am Arzneimittelmarkt schwer, da es verhältnismäßig wenig Medikamente für sie gibt. Es lohnt sich für Arzneimittelhersteller nicht, Medikamente für diese Nutzergruppen zu erforschen, da die Ausgaben höher sind als für „normale“ Medikamente und die zu erwartenden Einnahmen deutlich geringer. Um nachvollziehen zu können, wodurch Pharmaunternehmen allgemein und speziell im Bereich der Arzneimittel für kleine Nutzergruppen Kosten entstehen, wird die Entwicklung eines neuen Medikamentes betrachtet. Auch bei Arzneimitteln für Volkskrankheiten hätten Pharmahersteller ohne staatliche Regulierungen keine Möglichkeit, ihre Kosten zu decken. Deswegen können sie ihre Innovationen patentieren lassen und für eine bestimmte Zeit konkurrenzlos am Markt verkaufen. Damit die Gesundheitsausgaben nicht immer weiter steigen, wendet der Staat verschiedene Regulierungsinstrumente an, um die Preissetzung der Pharmaunternehmen zu kontrollieren. Diese Arbeit beschäftigt sich mit den Nutzergruppen „Kinder“ und „Menschen mit seltenen Krankheiten (Orphan Diseases)“. Dabei geht es um die fehlenden wirtschaftlichen Anreize, politische Reaktionen darauf und ihre Folgen. Für beide Gruppen wurden innerhalb der letzten zehn Jahre EG-Verordnungen verabschiedet. In diesem Rahmen ist es für Pharmaunternehmen grundsätzlich Pflicht für neue Medikamente auch Kinderstudien durchzuführen. Für Orphan Diseases enthält die entsprechende EG-Verordnung Kriterien und wirtschaftliche Anreize für die Entwicklung von „Orphan Drugs“. Beide Verordnungen haben ihre Wirkung gezeigt und Fortschritte für die kleinen Nutzergruppen erreicht. Es bleibt abzuwarten, wie die Entwicklung weiter geht. Durch die EG-Verordnung sind kleine Nutzergruppen am Arzneimittelmarkt in jedem Fall stärker in das Bewusstsein der Öffentlichkeit gerückt.